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Bekanntmachung des Billigungsbeschluss und die Beteiligung der Öffentlichkeit am Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet erneuerbare Energieversorgung Kreuzwiesen“ (§§ 2 (1), 3 (2) BauGB)

Entwurf vom BP und örtliche Bauvorschriften "Sondergebiet erneuerbare Energieversorgung Kreuzwiesen"

Der Gemeinderat der Gemeinde Löchgau hat in seiner Sitzung am 16.05.2024 den Planentwurf gebilligt und beschlossen den Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet erneuerbare Energieversorgung Kreuzwiesen“ i.d.F vom 16.05.2024 mit Begründung i.d.F. 16.05.2024 und Umweltbericht mit Grünordnung i.d.F. vom 16.05.2024 zu veröffentlichen. Die Behörden, die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes beinhaltet das Flurstück Nr. 2608 und eine Teilfläche aus dem Flurstück 2604/2. Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Wesentliche

Wesentliche Ziele der Planung
Zur dezentralen Energieversorgung des Freibads in Löchgau soll südlich davon eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Die Anlage soll zum direkten verbrauch der Energie für den Betrieb des Freibads genutzt werden. Zusätzlich soll ein Lagergebäude zur Trocknung von Hackschnitzel auf dem Grundstück errichtet werden. Die Hackschnitzel werden aus dem Gemeindeeigenen Wald gewonnen und dienen der erneuerbaren Energieversorgung der kommunalen Liegenschaften. Für die Umsetzung der Planung der
Freiflächenphotovoltaikanlage sowie dem Lagergebäude ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Das neue Gebäude soll mit Photovoltaikmodulen ausgestattet werden, um die Fläche optimal auszunutzen.
Mit der Photovoltaikanlage wird ein Beitrag zur Energiewende geleistet, der gleichzeitig eine Förderung der Biodiversität bieten wird.

Es sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar:
• Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 und den §§ 2a und 4c, inklusive Umweltprüfung mit integriertem Grünordnungsplan mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung:
- Bewertung der Schutzgüter Mensch, Flora/Fauna, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter
- Grünordnerischem Konzept
- Konfliktanalyse der Umweltauswirkungen
- Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung nach § 14 BNatSchG
- Maßnahmenkonzept
- Grünordnerischen Festsetzungen
- Bestands- und Konfliktplan sowie einem Maßnahmenplan zum Plangebiet
• Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Arbeitsgemeinschaft für Wasser- und Landschaftsplanung (Juli bis August 2023)
- Relevanzprüfung
- Bestandserfassung
- Konfliktermittlung
- Ausnahmeprüfung
- Planungsrelevante Artengruppen: Vögel, Reptilien, Schmetterlinge – Nachweis und Konfliktermittlung
• Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung:
- Regierungspräsidium Stuttgart: Raumordnung, Stabsstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz
- Regierungspräsidium Freiburg: Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz
- Verband Region Stuttgart
- Landratsamt Ludwigsburg: Naturschutz, Wasserwirtschaft und Bodenschutz, Immissionsschutz, Landwirtschaft
- Bauernverband Heilbronn-Ludwigsburg e.V.
Veröffentlichung
Der Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet erneuerbare Energieversorgung Kreuzwiesen“ bestehend aus Planzeichnung, Textteil, Begründung, Umweltbericht mit Grünordnung und Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
04. Oktober 2024 bis einschließlich 10. November 2024
im Internet unter www.loechgau.de/Rathaus/Aktuelles veröffentlicht.
Die Unterlagen können auch während den üblichen Öffnungszeiten im Haupt-, Bau- und Ordnungsamt (Zimmer 11) der Gemeinde Löchgau, Hauptstraße 49, 74369 Löchgau eingesehen werden.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch unter der E-Mail-Adresse wytrych@loechgau.de, bei Bedarf auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, bei der Gemeinde abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Alle Äußerungen werden im weiteren Verfahren für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvor-schriften unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Löchgau, 26.09.2024
gez.
Robert Feil
Bürgermeister

Bebauungsplan Sondergebiet erneuerbare Energieversorgung Kreuzwiesen (458 KiB)

Textteil (286,5 KiB)

Begründung (172,7 KiB)

Umweltbericht u. Grünordnungsplan (1,05 MiB)

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (1,942 MiB)

(Erstellt am 02. Oktober 2024)
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