Sitzungsbericht vom 21.11.2024
Entwicklung der Energieverbräuche öffentlicher Gebäude in Löchgau von 2019 – 2023 (Wärme / Strom)
Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 21.11.2024
Einwohner fragen
Aus der Einwohnerschaft gab es eine Nachfrage zum Zustand der Feldwege und welche Regelungen zur Instandsetzung der Feldwege im Rahmen der Verlegung der Gasleitung mit dem Bauherrn getroffen wurden.Die Verwaltung erläuterte, dass eine Beweissicherung vor Beginn der Baumaßnahme durch die Veraltung und dem Bauherrn angefertigt wurden. Nach Beendigung der Baumaßnahme werden die Feldwege inspiziert und der Bauträger ist grundsätzlich verpflichtet, die Wege wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Beschluss Hebesatzsatzung für die Grundsteuer ab 2025
In der Gemeinderatssitzung am 26.09.2024 hat das Gremium beschlossen, dass die Umsetzung der Grundsteuerreform 2025 aufkommensneutral umgesetzt werden soll. Auf die grundsätzlichen Ausführungen zur Grundsteuerreform wurde in der Sitzung im September 2024 bereits eingegangen und berichtet. Um eine aufkommensneutrale Umsetzung zu gewährleisten müssen die bisherigen Hebesätze (360 v.H. für Grundsteuer A und B) angepasst werden. Auf Grundlage der vorliegenden Daten wurden die Hebesätze für eine aufkommensneutrale Umsetzung wie folgt kalkuliert: für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 630 v.H.,
für die Grundstücke (Grundsteuer B) 275 v.H.,
Unter Anwendung der kalkulierten Hebesätze ergibt sich folgendes prognostizierte Grundsteueraufkommen im Vergleich zum Jahr 2024:
* Werte stammen aus dem Hochrechnungsprogramm des Rechenzentrums zum aktuellen Zeitpunkt und beinhalten noch nicht alle Grundstücke. Die Differenzen zum HHPL 2024 entsprechen somit dem noch vorhandenen Bearbeitungsaufkommens beim Finanzamt (u.a. aus allgemeinem Rückstand, Einsprüchen, Grundstücksneubewertungen, etc.) Es wird darauf hingewiesen, dass sich die bisher vom Finanzamt für das Jahr 2025 festgesetzten Messbeträge und damit die Messbetragssumme insgesamt in Abhängigkeit der noch ausstehenden Grundsteuermessbescheide und Einsprüche verändern kann und es dadurch zu Änderungen des prognostizierten Grundsteueraufkommen mit den vorgeschlagenen Hebesätzen kommen kann. Im kommenden Jahr wird die Festsetzung der Hebesätze nach den dann vollständig vorliegenden Daten überprüft und die Anpassung der Hebesätze ggf. dem Gemeinderat nochmals zur Entscheidung vorgelegt. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde ein Antrag gestellt, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 268v.H. festzusetzen. Mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen und einer Neinstimme wurde die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) entsprechend des Verwaltungsvorschlags beschlossen.
Hier finden Sie die Hebesatzsatzung (54,8 KiB)
Jahresabschluss 2023 der Immobilien- + Verwaltungs-GmbH
Dem Gemeinderat lag der Jahresabschluss des Rechnungsjahres 2023 vor. Als wichtigste Eckdaten des Jahresabschlusses 2023 sind zu benennen: a) Bilanzsumme: 1.101.994,27 €
b) Kreditverbindlichkeiten: 0,00 €
c) Abschreibungshöhe: 72.624,70 €
e) Gewinn / Verlust: - 42.579,64 €
e) Verlustvortrag VJ: 636.555,27 €
Für das Jahr 2023 schließt die Immobilien-GmbH trotz eines weitgehend normalen Jahresverlaufs mit einem negativen Ergebnis in Form eines Verlustes in Höhe von 42,6 T€ ab, was gegenüber dem Vorjahr einer Verschlechterung von etwa 3,6 T€ entspricht. Positive Ergebnisse in Form von Gewinnen kann die Immo-GmbH erst nach dem vollständigen Auslaufen der außerordentlichen Abschreibungen des Sport-Trinkner Gebäudes (voraussichtlich in 2029) wieder erzielen. Nach Erläuterung des Zahlenwerks durch Kämmerer Löffler nahm das Gremium den Abschluss der gemeindeeigenen Immobilien- + Verwaltungs-GmbH zustimmend zur Kenntnis und beauftragte Bürgermeister Feil, den Jahresabschluss in der Gesellschafterversammlung der Gemeinde Löchgau Immobilien- + Verwaltungs-GmbH feststellen zu lassen. Das gesamte Zahlenwerk ist im Internet im Ratsinformationssystem der Gemeinde veröffentlicht.
Beteiligungsberichte 2021 bis 2023 der Gemeinde Löchgau
Die Gemeinde hat zur Information des Gemeinderates, der Verwaltungsspitze und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 Prozent mittelbar beteiligt ist, zu erstellen. Im Beteiligungsbericht werden die Bestands- und Erfolgswerte der Beteiligungsunternehmen mit Ergebniszahlen des jeweiligen Jahres dokumentiert und erläutert. Kämmerer Marc Löffler erläuterte dem Gremium die Berichte der Jahre 2021 bis 2023. Die Immobilien- und Verwaltungs-GmbH wurde 1995 zur Errichtung des EDEKA-Marktes gegründet. In ihrem Bestand befanden sich zum 31.12.2023 2 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit, 1 Garage, 1 Stellplatz sowie 5 Tiefgaragenstellplätze. Der Gemeinderat nahm die Beteiligungsberichte zustimmend zur Kenntnis.
Kommunales Förderprogramm für Balkonkraftwerke
Die Verwaltung wurde in der Gemeinderatssitzung vom 26.09.2024 beauftragt, ein Förderprogramm für Balkonkraftwerke mit einer sozialen Komponente auszuarbeiten und zur Beratung vorzulegen. Nach Prüfung der geltenden Vorschriften und Recherche bei anderen Förderprogrammen schlägt die Gemeindeverwaltung folgende Eckpunkte für ein Förderprogramm vor: 1.) Förderzweck:Fabrikneue Balkonkraftwerke, mit einer max. Modulleistung von 2kWp und einer Wechselrichterleistung von max. 800 Watt.Betrieb auf Löchgauer Gemarkung für mind. 5 Jahre (Selbstverpflichtung durch Antragsteller)
2.) Förderberechtigte:Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Löchgau mit einem jährl. Familieneinkommen von max. 50.000 EUR (brutto). Nachweis durch Jahreseinkommenssteuerbescheid oder ähnlichem. 3.) Förderhöhe:50% der Kosten, max. 150 EUR/ Balkonkraftwerk (unter Einhaltung der Wechselrichterleistung von insg. max. 800 Watt) 4.) Maximaler zur Verfügung stehender Förderbetrag des Programms: 25.000 EUR. 5.) Start Förderprogramm: 01.01.2025. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung ein Förderprogramm mit den unter der Sachverhaltsdarstellung genannten Eckpunkten auszuarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
Entwicklung der Energieverbräuche öffentlicher Gebäude in Löchgau von 2019 – 2023 (Wärme / Strom)
Mit beigefügten Tabellen der Erfassungen nach § 18 Klimaschutzgesetz BW wurde das Gremium über die Entwicklung des Wärme- und Stromverbrauchs über den Zeitraum der Jahre 2019 bis 2023 informiert. Grundsätzlich ist ein Vergleich im Referenzzeitraum auf Grund der Corona-Pandemie mit den teilweise verbundenen Schließungen der Einrichtungen sowie der Energiekrise in Folge des Ukraine-Kriegs nur bedingt geeignet. Deshalb ist der Vergleich der Jahre 2019 und 2023 noch am Aussagekräftigsten.Herr Gabler stellte dem Gremium eine Erläuterung, Ausblick der weiteren Planung und zu erwartenden Entwicklung vor: Wärmeverbrauch Allgemein:Während der Energiekrise 2022 wurden, wo möglich, die Temperaturen während der Wintermonate stark reduziert.Es wurde eine Heizrichtlinie erstellt, die ab diesem Winter gelten soll (siehe Anlage).Die Coronazeit hat zu erhöhten Verbräuchen geführt, da immer wieder viel gelüftet und danach wieder aufgeheizt werden musste. Je nach Einrichtung, Nutzung und Heizungsart hatte das starke oder weniger starke Auswirkungen auf den Gesamtverbrauch. Auffällige Verbrauchsveränderungen in den Objekten:In der Sporthalle Greuth wurde eine vertretbare Temperaturabsenkung aus der Energiekrise beibehalten.In der Aussegnungshalle wurde 2022 eine gleichbleibend niedrigere Temperatur festgelegt und auf Spitzenaufheizungen zu den Beerdigungen verzichtet.Der Wärmeverbrauch im Kindergarten Lilienweg ist durch die neue Krippe erhöht, da wir dort keine Fußbodenheizung haben.Beim Kindergarten Beethovenstraße kann aus technischen Gründen nur der Verbrauch des gesamten Gebäudes einschließlich der Wohnungen ermittelt werden. Da die Wohnungen inzwischen alle belegt sind, stieg auch entsprechend der Verbrauch.Das Rathaus ist seit Oktober 2021 an die Nahwärme im Ortskern angeschlossen, wird nicht mehr per Gas beheizt und hat daher eine neue effizientere Steuerung erhalten. Der Primärenergiefaktor liegt bei 0,37 (Vgl. Erdgasheizung 1,1).Die Effizienz der alten Heizung in der Feuerwehr lässt Jahr für Jahr nach. Dazu kommen Defekte und Reparaturen.Durch die Sanierungsphasen im Schulareal lassen sich die Verbrauchswerte noch nicht effektiv vergleichen. Früher Ölheizungen, Nachtspeicheröfen – heute alles über die Nahwärmezentrale. Im Vergleich zu 2019 wurde der Wärmeverbrauch (ohne Schulareal) von 795,5T kWh auf 694,8T kWh gesenkt, was einer Reduzierung von rund 13% entspricht. Wirtschaftliche und energieeffiziente Biomasse-Heizungen sind außerdem für die Sporthalle Greuth und die Gemeindehalle geplant. Mit diesen wird der zu dokumentierende kWh-Verbrauch der kommunalen Liegenschaften weiter spürbar gesenkt.Neue, energieeffiziente Heizungen in Kindergarten Birkenweg und Feuerwehr müssen noch in Planung gehen. Stromverbrauch: Allgemein:Die Coronazeit hat sich beim Strom je nach Einrichtung ausgewirkt (z.B. Kindergarten mehr, Hallen weniger Stromverbrauch) Auffällige Verbrauchsveränderungen in den Objekten:Zu erwartende Einsparung im Freibad ab 2024, durch neue, effizientere und stromsparende Pumpen, ca. 30% (- 4.000 kWh/Monat)Der Rathausstrom wird inzwischen zu 70% durch das BHKW der Nahwärme erzeugt. Ab 2024 unterstützt durch die PV-Anlage mit Stromspeicher.Sanierung, Umbau und Erweiterungen machen den Stromvergleich auf dem Campus-Gelände schwierig (z.B. durch Baustromphasen, fehlende Zähler, Neuprogrammierung der GLT).Allerdings wird ca. 55% des Stromverbrauchs auf dem Campus-Gelände durch das Nahwärme BHKW erzeugt. Bemerkungen:Einsparungen bei der Beleuchtung konnten bereits durch die Umrüstung auf LED-Leuchtmittel realisiert werden. Die Gemeindehalle wird 2025 umgestellt (hier warten wir seit 12 Monaten auf die Genehmigung der beantragten Fördermittel).Ab 2024 sind weitere Einsparungen beim Stromverbrauch zu erwarten, wenn die installierten PV-Anlagen und Stromspeicher in die Auswertung mit einfließen.
Hier finden Sie die Tabelle der PV-Anlagen (150,8 KiB)
Der Gemeinderat nahm die Entwicklung der Energieverbräuche öffentlicher Gebäude in Löchgau zur Kenntnis.
Sonstiges
Im Rahmen des beschlossenen Straßensanierungsprogramms informierte die Verwaltung, dass in die Planung für die Sanierung der Löfflerstraße und Schubertstraße eingestiegen werden soll. Damit soll die regelmäßige Instandhaltung der kommunalen Infrastruktur fortgeführt werden. Der Gemeinderat nahm dies zustimmend zur Kenntnis. Bürgermeister Feil gab bekannt, dass die Gemeinde Löchgau den Bescheid erhalten hat, bei der Ortskernsanierung IV vom Landessanierungsprogramm (LSP) in das Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt (SZP) überführt zu werden. Dies ist dahingehend positiv für die Gemeinde, da der Maßnahmenzeitraum und somit der Zeitraum der Förderung zunächst von 2025 bis 2027 verlängert werden konnte.
Bürgermeister Feil verabschiedete mit guten Wünschen und einem Präsentkorb Hauptamtsleiterin Wytrych in den Mutterschutz.