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Sitzungsbericht vom 20.06.2024

Pflastersteine

Einwohner fragen
Starkregenereignis Besigheimer Straße abwärts
Bewohner, die vom Starkregenereignis am 2. Juni betroffen waren, äußerten den Wunsch eines persönlichen Termins, um sich ein gehör verschaffen zu können. Neben der Schilderung der persönlichen Situation wurden Lösungen gefordert, um weitere Schäden durch Starkregen bzw. Hochwasser künftig möglichst zu vermeiden.
Herr Feil drückte sein tiefes Bedauern aus und teilte mit, dass bereits Gespräche mit den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen und der Feuerwehr Löchgau stattfanden. Derzeit werden auf Grund der Erkenntnisse der Ereignisse weitere Maßnahmen geprüft, welche anschließend noch mit dem Landratsamt abzustimmen sind. Auf Grund dieser Abstimmungserfordernisse und der nicht ausschließlichen Entscheidungskompetenz der Gemeinde, kann leider auch kein verlässlicher Zeitraum zur Umsetzung von Maßnahmen genannt werden. Die Gemeindeverwaltung verfolgt dies allerdings mit Priorität, um sich zeitnahe mit dem Landratsamt Ludwigsburg in Verbindung setzen zu können. BM Feil teilte den betroffenen Anwohnern daneben mit, dass gerne ein Vororttermin mit den Anwohnern, den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen und der Feuerwehr vereinbart wird.

Umgestaltung der Ortsmitte
- Auswahl der Materialien

Auf dem Rathausvorplatz wurden Musterflächen mit zwei verschiedenen Pflastersteinarten verlegt, die für die Sanierung der Ortsmitte zur Auswahl stehen. BM Feil begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Blessing vom Ingenieurbüro mquadrat und Herr Füllemann von der Firma Natursteinpflasterbau Bercher Malejko GmbH. Herr Blessing und Herr Füllemann informierten den Gemeinderat und die Bevölkerung über die Vor- und Nachteile der beiden Pflastersteinarten und standen anschließend für Fragen zur Verfügung.
Die Steine sollen aus gesägtem Granit vorgesehen werden und somit eine glattere Oberfläche als die bisherigen Steine erhalten. Zwangsläufig ergeben sich beim kleinteiligen Pflaster mehr Fugen, welche wahrnehmbar sind. Allerdings lassen sich die kleineren Formate auch leichter an Gebäudekanten etc. verlegen.
Referenzplätze sind für das kleinteilige Pflaster der Marktplatz in Pfullingen und für die Pflasterung in unterschiedlichem Format der Schillerplatz in Nürtingen.
Um sich direkt ein Bild machen zu können, wurden von beiden Pflastern Musterflächen neben dem Rathaus in der Löchgauer Ortsmitte ausgelegt.
Bezüglich der Farbgestaltung der Pflaster wurde vom Lieferanten der Musterflächen noch darauf hingewiesen, dass diese zunächst heller sind und sich noch verdunkeln.
Gelb-grauer Granit ist eine Form vom grauen Granit mit enthaltenem Bestandteil Biotit (Eisen). Das Biotit reagiert nach Kontakt mit Luft/Sauerstoff und oxidiert – was den grauen Granit „verfärbt“ und somit ein Farbspiel von grau bis gelb verleiht. Das Biotit ist mikroskopisch klein – somit kann beim Abbau des Rohmaterials und Verarbeitung im Granitwerk nicht vorhergesagt werden, wie intensiv die Verfärbung eintreten wird. Wie bei jedem Material, unerheblich ob Kunststein (Beton) oder Naturstein tritt im Laufe der Zeit noch die Patinierung ein, sprich durch Bewitterung und mechanische Nutzung werden Steinbeläge im Laufe der ersten 2 – 4 Jahre meist noch etwas kräftiger/intensiver in Ihrer Farbgebung. Dies ist auch bei einem gelb-grauen Granit-Vorkommen der Fall.
Letztlich entschied sich der Gemeinderat nach ausgiebiger Erörterung für den gelb-grauer Granitpflasterstein in zwei Stein- Formaten (ca.20*18cm und 20*14cm) im sogenannten Uhinger Verband.
         
Auswahl der Möblierung für den Marktplatz
Für den Marktplatz schlägt das Planungsbüro das Model Liegebank bloc der Firma Vestre vor. Diese kann freistehend verwendet oder in Reihen und Rücken an Rücken aufgestellt werden. Die BLOC Liegebank ist auch mit kurzem Sitz lieferbar. So kann eine individuelle Sitz- und Liegelandschaft entstehen. Materialien Stahl und Holz, Pulverbeschichtet, in 200 Standardfarben. Standardholz Nordische Kiefer leinölimprägniert, 15 Jahren Garantie gegen Fäulnis. Hochwertiges Holz aus Norwegen und Schweden mit FSC-Zertifizierung. Härte: 1,9 auf der Brinell-Skala. Für die Verwendung im Freien. Feuerverzinkt und pulverbeschichteter Stahl, 200 klassische RAL-Standardfarben ohne Aufpreis. Lebenslange Garantie gegen Rost.
Gerade in Kombination mit den BLOC Lounge Tischen (siehe Beispielbilder) lädt ein moderner, stylischer Aufenthaltsbereich zum Verweilen ein.
Auswahl der Beschattung für den Marktplatz
Vom Planer wird ein Tulpenschirm wie zum Beispiel der Typ E der Firma MDT Ges. f. Sonnenschutzsysteme mbH vorgeschlagen, welche eine moderne Optik hat. Gemeinsam mit der vorgeschlagenen Möblierung würde sich ein harmonisches Bild des Marktplatzes ergeben und die erforderliche Beschattung im Sommer ermöglichen.
Der Gemeinderat hat sich für die Möblierung des Marktplatzes für Liegebänke „bloc“ der Firma Vestre entschieden. Weiter sollen für die Beschattung Tulpenschirme in runder Form für den kompletten Marktplatz angeschafft werden. Um ein einheitliches Erscheinungsbild zu erhalten, sollen die Schirme auch für den Außenbereich der Gaststätte Da Mimmo angeschafft werden.
Zu guter Letzt wurde die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage des aktuellen Planstands mit dem Erhalt der Stellplätze vor dem Bistro Casanova die Planung fortführen zu lassen. Auch soll die Pflasterung für den den Fahrbahnbereich im Teilbereich Ost vorgesehen werden, um das Tempo der Hauptstraße auf durchgängig 7 Stundenkilometer begrenzen zu können.

Möblierung und Tulpenschirme

Bildung und Betreuung: Vorstellung der künftigen Ausrichtung der Kooperation und der Kindersozialarbeit
 
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte BM Feil die Gesamtkindergartenleitung Silke Ziegler und Anna-Lena Kercher. Frau Kercher informierte das Gremium über ihre Arbeit mit einer Präsentation über die künftige Ausrichtung der Kooperationen und der Kindersozialarbeit.
Seit Mai 2022 ist nun der Kindercampus fertiggestellt, eingeweiht und mit viel Leben gefüllt. Bereits im Vorfeld hatte man viele konzeptionelle Ideen gesammelt, wie sich dieses besondere Areal in der Praxis nutzen lässt.
Im Frühjahr 2023 wurde mit Frau Kercher eine pädagogische Fachkraft in diese Prozesse mit eingebunden und ihr einen Stellenanteil von 25% Home-Office zugesagt. Neben ihrer Tätigkeit als pädagogische Fachkraft in der Kita Schulstraße steht ihr diese Zeit zur Verfügung, um sowohl die Ideensammlungen als auch viele neue, und bereits erworbene Erfahrungen und Aspekte, in einer Konzeption zusammenzufassen.
Inzwischen hat sich ein neuer, herausfordernder Aufgabenbereich in den Kindertageseinrichtungen und der Grundschule gezeigt, weshalb im Sommer 2023 eine Kindersozialarbeit die Einrichtungen unterstützt.
Nachdem die ersten Erfahrungen gesammelt wurden, konnte die Beschreibung der Stelle der Kindersozialarbeit klarer definiert werden. Nun soll die Stelle neu mit einem Stellenumfang von mind. 30% mit einer Sozialarbeiterin besetzt werden. Die Zielsetzung und Aufgabenbeschreibung der Stelle werden dem Gemeinderat in der Sitzung dargestellt.
Da beide Stellen durch gemeinsame Bereiche in einer engen Verzahnung arbeiten werden, benennen wir diesen Aufgabenbereich „Fachbereichshilfe Kooperation und Kindersozialarbeit“. Diese Aufgabe hat Frau Kercher mit viel Engagement, Motivation und Fachwissen ausgefüllt. Das Gremium bedankte sich für den ausführlichen und informativen Vortrag sowie für die tolle Arbeit bei Frau Kercher.
 
 
Neufestsetzungen der Kindergarten-Elternbeiträge 2024 / 2025 und 2025 / 2026
Allgemeines
Wie in den vergangenen Jahren sind noch vor der Sommerpause die Anpassung der Elternbeiträge vom Gremium zu beschließen, damit in den kommenden Wochen die neuen Bescheide erstellt und an die Eltern der zu betreuenden Kinder vor Beginn des neuen Kindergartenjahres versendet werden können.
Bei den anstehenden Neufestsetzungen für das kommende Kindergartenjahr orientieren sich die festgesetzten Elternbeiträge in Löchgau wie gehabt in vollem Umfang an den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen sowie der Kommunalen Landesverbände (Landesrichtsätze). Von Seiten der Landesverbände wurden dieses Mal bereits die Empfehlungen sowohl für das Kindergartenjahr 2024 / 2025, als auch für das Jahr 2025 / 2026 fortgeschrieben.
Für den Bereich der Ganztagesbetreuung werden von Seiten der Landesverbände wie bereits in den Vorjahren keine Landesrichtsätze vorgegeben.
Hintergrund der Empfehlung für bereits zwei Kindergartenjahre ist der Umstand, dass insbesondere die überdurchschnittlichen Tarifkostenerhöhungen in die Erhöhung der Elternbeiträge eingeflossen sind und auf ein Jahr gesehen zu einer deutlich höheren Anpassung der Beitragssätze führen würde. Daneben war zu berücksichtigen, dass die allgemeinen nach wie vor deutlichen Preissteigerungen beim Betrieb der Kindergarteneinrichtungen (z.B. Energiepreise) ebenfalls zu Buche schlagen.
Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenverbände empfehlen daher für die Kindergartenjahre 2024 / 2025 und 2025 / 2026 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 7,5 und 7,3 Prozent. Damit sollen die erforderlichen Erhöhungen auf zwei Jahre verteilt werden.
 
Grundsätzlich stieg die Entwicklung des jährlichen Abmangels trotz fortwährender Anpassungen auf die Landesrichtsätze speziell im Kindergartenbereich in den vergangenen Jahren stetig an, mit weiterhin steigender Tendenz.
 
In Zahlen ausgedrückt musste die Gemeinde Löchgau im Rechnungsergebnis 2022 eine Deckungsmittellücke von über 2 Mio. € ausweisen. Im Haushalt des Jahres 2024 steigt diese Lücke bereits auf über 3,5 Mio. € und am Ende des Finanzplanungszeitraums auf fast 4,0 Mio. € drastisch an. Dabei sind beispielsweise erneut steigende Personalstellenanteile aufgrund der Eröffnung weiterer Gruppen in der neuen Kindertagesstätte Schulstraße noch nicht mit enthalten.
Ein spürbarer Anstieg der Kosten für den Betrieb der Kindergarteneinrichtungen durch die allgemeinen Preis- sowie Personalkostensteigerungen und insbesondere durch die steigenden Energiepreise ist sowohl im Haushalt 2023, als auch im Plan 2024 abgebildet.
Der angestrebte Kostendeckungsgrad von 20 Prozent an Elternbeiträgen im Verhältnis zu den Ge-samtkosten wird dabei weiterhin deutlich verfehlt (Rechnungsergebnis 2022: 10,4 %, Haushaltsplan 2024:11,2 %) bzw. bleibt auf zu niedrigem Niveau trotz fortwährender Gebührenanpassung.
Ganz grundsätzlich muss diese Deckungsmittellücke dann letztlich jedes Jahr vom Steuerzahler quersubventioniert werden bzw. reduziert den finanziellen Spielraum der Gemeinde.
Entgegen der Empfehlung aus den Landesrichtsätzen wurde für Löchgau aus sozialen Gründen wie bisher auch auf eine Beitragsfestsetzung für Kinder unter 18 Jahren aus Familien mit 4 oder mehr Kindern verzichtet. Zudem wurden wie in den Vorjahren auf Basis der empfohlenen Regelkindergartenbeiträge die einzelnen, sozial gestaffelten und in den nachfolgenden Tabellen aufgeführten Kindergartenbeiträge berechnet.
Empfehlung Elternbeiträge in VÖ - Kindergärten und Kinderkrippen
für die Kindergartenjahre 2024 / 2025 und 2025 / 2026
Aktuell steht die Anpassung der Kindergartenbeiträge 2024 / 2025 und 2025 / 2026 auf die vorgeschlagenen Landesrichtsätze an.
 
a) Landesrichtsätze VÖ - Betreuung (+ 25 % Zuschlag auf Regelbeitragssatz)
 
Verwaltungsvorschlag analog der neuen Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände (prozentuale Erhöhung + 7,5 % im ersten und weitere 7,3 % im zweiten Jahr):
 

Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend 6 Stunden) soll für die festgelegten / empfohlenen Beträge ein Zuschlag von 25 % erhoben werden.
 
b) Landesrichtsätze für Kinderkrippen
Ausgangslage für die Berechnung der Krippenbeitragssätze ist eine Betreuungszeit von 6 Std. pro Tag. Bei Betreuungszeiten über sechs Stunden können die Beiträge entsprechend den sich erhö-henden Kosten angepasst bzw. umgerechnet werden.
 
Verwaltungsvorschlag analog der neuen Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände (prozentuale Erhöhung + 7,5 % im ersten und weitere 7,3 % im zweiten Jahr):
 
 

c) Ganztagesbetreuung (Kinderkrippe und Ü3-Betreuung)
Für sonstige Angebotsformen (insbesondere Ganztagesbetreuung) erfolgt keine landesweite Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge.
Wie in den Vorjahren erfolgt im Jahr 2024 / 2025 sowie in 2025 / 2026 eine Anhebung der GT-Beiträge im Kleinkindbereich um ebenfalls 7,5 bzw. 7,3 Prozent (analog der Erhöhung bei den Landesrichtsätzen), um größere Gebührensprünge in der Zukunft auch hier zu vermeiden.
Auch bei der Ganztagesbetreuung im Ü3-Bereich wurde eine Erhöhung der Elternbeiträge orientiert an den Landesrichtsätze (VÖ) eingearbeitet.
Preisbeibehaltung beim Mittagessen
Im Juni 2022 hat das Gasthaus Krone aus Löchgau die Versorgung unserer Kindergärten mit einem ausgewogenen und gesunden warmen Mittagessen übernommen. Im Vorfeld wurde der Verwaltung von Seiten der Elternschaft bereits mitgeteilt, dass besagte Aspekte bei der Neuvergabe stärker berücksichtigt werden sollten. Mit der höherwertigen Qualität waren jedoch auch höhere Kosten für das Essen von 3,75 Euro pro Essen einhergehend gewesen.
Daher wurde bereits im Vorjahr der Essenspreis von Seiten der Gemeinde an die Löchgauer Eltern von auf 82,50 € pro Monat festgesetzt. Dieser kann nach aktuellem Stand auch im Kindergartenjahr 2024 / 2025 beibehalten werden.
Weitere anfallende Kosten für das Mittagessen wie Verwaltungskosten, Kosten für den Betrieb der Mensa samt zusätzlichem Personal, Energiekosten, etc. sind weiterhin nicht im Preis enthalten und werden somit vollumfänglich von der Gemeinde getragen. Damit werden auch weiterhin bei der Monatspauschale jene Kosten, welche der Gemeinde zusätzlich über den Bezugspreis hinaus entstehen, durch allgemeine Haushaltsmittel subventioniert.
 
Der Gemeinderat beschließt mit 2 Gegenstimmen die Elternbeiträge für den Besuch der Kindergärten der Gemeinde Löchgau für das Kindergartenjahr 2024 / 2025 und 2025 / 2026 entsprechend der neuen Landesrichtsätze auf der Grundlage der Beitragsübersichten A bis C festgesetzt.
Die monatliche Pauschale für das Mittagessen von 82,50 € pro Monat wird einstimmig vom Gremium beschlossen beizubehalten.

Vorstellung der neuen Blühstreifen
In der Sitzung vom 17. März 2022 wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass die Gemeinde Löchgau zusammen mit den Löchgauer Landwirten und dem BUND das Projekt „Blühstreifen“ ins Leben gerufen haben. Hierbei verpflichten sich die Löchgauer Landwirte, drei Jahre lang einen Quadratmeter Ackerland als ein insektenfreundliches und mehrjährige Blumenwiese anzusäen. Es wurde mit dem BUND abgestimmt, dass die Saatmischung „blühende Landschaft“ von der Firma Rieger-Hofmann verwendet wird. Die erste Runde Blühstreifen begann 2022 und dauert drei Jahre an.
Damit die Insekten von einem Blühstreifen in den anderen „umziehen“ können, muss die zweite Runde Blühstreifen bereits 2024 angesät werden.
Für den zweiten Blühstreifen haben die Löchgauer Landwirte eine Fläche von 12.588 qm und für den dritten Blühstreifen eine Fläche von 11.115 qm zur Verfügung gestellt.
Beim ersten Blühstreifen wurden Patenschaften für die Blühstreifen verkauft. Insgesamt haben 159 Personen für 6705 qm Blühstreifen gespendet. Patenschaften können ebenfalls für die zukünftigen Blühstreifen erworben werden. Ein erster Aufruf hierfür wurde bereits ins Mitteilungsblatt gesetzt.
 
Neuwahl der Mitglieder des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Besigheim ab 01.01.2025
 
Die erste Amtszeit der Mitglieder des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Besigheim endet nach 4 Jahren am 31.12.2024. Die Gemeinde Löchgau muss daher bis spätestens 30.06.2024 der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses die Besetzungsvorschläge für das Teilgremium Löchgau melden.
Maßgeblich für die Anzahl der Gutachter pro Gemeinde ist die Einwohnerzahl. Löchgau kann vier Mitglieder melden. Erfreulicherweise haben sich die bisherigen Mitglieder Herr Wolfgang Aulich, Herr Jörg Ruff und Herr Werner Scheuermann bereiterklärt, weiterhin im Gutachterausschuss mitzuarbeiten.
Für den verstorbenen Herrn Schneider ist eine Neubesetzung notwendig. Die Gemeinde hatte im Herbst 2023 eine Mitteilung im Amtsblatt veröffentlicht. Als Interessentin für die Mitarbeit im Gutachterausschuss hat sich Frau Stefania La Mattina-Scopelliti gemeldet. Frau La Mattina erfüllt als Immobilienmaklerin mit Fortbildungen im Bereich Immobilienbewertungen die geforderte Fachkenntnis.
Den Vorsitz für das Teilgremium Löchgau wird Herr Jörg Ruff übernehmen. Er ist damit gleichzeitig 3. Stellvertreter des Vorsitzenden des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Besigheim.
Die Gemeindeverwaltung wird der Stadt Besigheim die oben genannten Personen als Be-setzungsvorschlag für Löchgau melden. Offiziell gewählt und bestellt werden die Personen im Anschluss vom Gutachterausschuss der Stadt Besigheim im Rahmen einer Ausschusssitzung.

Sonstiges

Früherer Gemeinderat Markus Gärtner verstorben
Der frühere Gemeinderat Markus Gärtner wurde am vergangenen Donnerstag beerdigt. Leider ist Herr Gärtner viel zu früh von uns gegangen und wir sind in Gedanken bei seiner Familie.

Baubeginn Ärztehaus
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angefragt, wann der Baubeginn des Ärztehauses sei. BM Feil informiert, dass der Baubeginn für das Ärztehaus auf dem Parkplatz Nonnengasse wie geplant im Herbst beginnt. Die ersten Gewerke, wie beispielsweise der Rohbau wurden bereits ausgeschrieben und sollen im Juli vergeben werden.

Terranets
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, für die nächste Vollabdeckung eine Information darüber zu geben, wie Bewohner mit bereits abgeschlossenen Verträgen vorgehen sollen. Gerne wird die Verwaltung in der nächsten Vollabdeckung am 4. Juli eine Information der Gigabit Region Stuttgart hierzu aufgenommen.

Zustand Volleyballfeld
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, das Volleyballfeld im Freibad Löchgau zu überarbeiten. Die Verwaltung teilte mit, dass das Volleyballfeld im nächsten Jahr vorm Start der neuen Badesaison 2025 aufgearbeitet wird.

Beteiligung an Entsorgung vom Gras im Gewann Aufwiesen
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angefragt, ob sich die Gemeinde Löchgau an den Kosten für die Entsorgung des Grases und den Ertragsausfall im Gewann Aufwiesen beteiligen würde. Durch den Starkregen wurden die Wiesen mit Klärschlamm von der Kläranlage Freudental überspült und können nicht mehr als Viehfutter genutzt werden. Das Gras muss entsorgt werden und kann bei der Biogasanlage abgegeben werden.
Die Verwaltung teilte hierzu mit, dass für eine Kostenübernahme bzw.- erstattung keine rechtliche Grundlage bekannt sei. Deshalb ist eine Kostenübernahme derzeit nicht vorgesehen.

Bergweg ausgeschwemmt
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde darauf hingewiesen, dass der Bergweg durch den Starkregen ausgeschwemmt wurde und betrachtet werden muss.

Ablagerungen Seeländlesbach
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde hingewiesen, dass der Seeländlesbach mit Ablagerungen versehen sei- dies aber überwiegend auf Gemarkung der Stadt Sachsenheim. Die Verwaltung wurde gebeten, sich ein Bild von der Situation vor Ort zu machen.

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