Sitzungsbericht vom 30.01.2025
Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 30. Januar 2025
Einwohner fragen
Aus der Mitte der Bürgerschaft wurde angefragt, ob die eingereichte Stellungnahme zur vorgesehenen Bebauungsplanänderung „Lüssen-West 2.Änderung“ eingegangen ist. Die Verwaltung teilte mit, dass die Stellungnahme eingegangen ist und ins weitere Verfahren einbezogen wird.
Bebauungsplan "Sondergebiet erneuerbare Energieversorgung Kreuzwiesen“ – Satzungsbeschluss
Zur dezentralen Energieversorgung des Freibads in Löchgau soll südlich davon eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Die Anlage soll zum direkten Verbrauch der Energie für den Betrieb des Freibads genutzt werden.Zusätzlich soll ein Lagergebäude zur Trocknung von Hackschnitzel auf dem Grundstück errichtet werden. Die Hackschnitzel werden aus dem gemeindeeigenen Wald gewonnen und dienen der erneuerbaren Energieversorgung der kommunalen Liegenschaften. Die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange ergab keine relevanten Änderungserfordernisse. Dementsprechend erfolgte der Satzungsbeschluss und der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan mit 14 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme
Bebauungsplan "Lüssen-West - 2. Änderung" – Aufstellungs- und Entwurfsbe-Schluss
Der Bebauungsplan Lüssen-West ist am 07.10.2021 in Kraft getreten und sah südlich der Mathilde-Planck-Straße, neben der Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser, auch die Entstehung von Kettenhäusern vor. Für die Veräußerung des Bauplatzes für die Kettenhäuser wurde ein Investorenwettbewerb durchgeführt.Aufgrund der sich herausstellenden geringen Nachfrage nach dieser Bauform, werden die Kettenhäuser vom Bauträger nicht realisiert und der Bauplatz wurde an die Gemeinde zurückgegeben. Auf Grund der allgemein schwierigen Vermarktungssituation für Kettenhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaushälften, sollen mit der Bebauungsplanänderung der Bau von Mehrfamilienhäusern ermöglicht werden.Vorgesehen ist es, die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans für die bisherige Geschosswohnungsbebauung zu übernehmen. Dabei soll auch die Konkretisierung vorgenommen werden, dass untergeordnete Bauteile nicht auf die Gesamtgebäudelänge angerechnet werden. Dies wurde bereits für die im Bau befindlichen Geschosswohnungsbauten, nach erforderlichen Abstimmungen, zugelassen. Der Gemeinderat fasste mit 13 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen den Aufstellungsbeschluss, beschloss den Entwurf des Bebauungsplans „Lüssen-West – 2. Änderung“ und gab ihn für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung frei.
Beratung des Haushaltsplans 2025
Als vierter Tagesordnungspunkt stand die Beratung des doppischen Haushaltsplan-entwurfes 2025 sowie der Wirtschaftspläne 2025 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und der Immobilien- + Verwaltungs-GmbH an. Das Gremium konnte sich seit der Einbringung des 324 Seiten umfassenden Werks am 19. Dezember 2024 mit dem Zahlenwerk befassen. Bereits bei der Haushaltsplaneinbringung wurden die Rahmendaten der anstehenden Großprojekte erläutert. Neben den investiven Maßnahmen beispielsweise im Rahmen der Ortskernsanierung sind im Haushalt 2025 wiederum Maßnahmen für den Klimaschutz mit einem Volumen von über einer Million Euro beinhaltet. Kämmerer Löffler erläuterte im Anschluss die aktuell noch immer schwierige finanzielle Gesamtsituation des Haushaltes 2025, wobei sich durch die Ausweisung einer „Globalen Minderausgabe“ ein moderates positives ordentliches Ergebnis im Jahr 2025 von rund 264 T€ erzielen lässt. Insgesamt gesehen können alle anstehenden Großprojekte im gesamten Finanzplanungszeitraum durch Zahlungsmittelüberschüsse im Finanzhaushalt in Höhe von 0,2 Mio. € bis hin zu knapp 1,3 Mio. € pro Jahr mit den vorhandenen liquiden Mitteln vollständig realisiert werden.Daneben stehen der Gemeinde zum Ende des Finanzplanungszeitraums trotz der hohen Investitionstätigkeit von über 19 Mio. € in diesem Zeitraum weiterhin etwa
2,2 Mio. € als Liquiditätsreserve für spätere Projekte als freie Investitionsmittel zur Verfügung. Insgesamt profitiert die Gemeinde im Finanzplanungszeitraum weiterhin von soliden Steuereinnahmen und Finanzzuweisungen von Bund und Ländern. Jedoch müssen durch gute Ergebnisse in den Vorjahren auch höhere Umlagen in den kommunalen Finanzausgleich beigesteuert werden. Zudem steigt die Kreisumlage an den Landkreis drastisch an. Durch weiterhin stabile Einnahmen aus der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer beläuft sich der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit (ehemals Zuführung an den Vermögenshaushalt) trotz Mehraufwendungen z.B. im Personalbereich im Planjahr auf 1.246.950 Euro. Kämmerer Löffler führt weiter aus, dass sich das Volumen des Ergebnishaushalts im aktuellen Planjahr auf insgesamt 18,772 Mio. € beläuft. Auf der Aufwandsseite steigen die Personalkosten aufgrund tariflicher Personalkostensteigerungen um etwa 170 T€ an. Parallel steigen auch die Aufwendungen für Transferaufwendungen um etwa 400 T€ im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2023 an. Insgesamt gesehen befinden sich die FAG-Umlage (1,97 Mio. €) und die Kreisumlage (2,74 Mio. €) aufgrund gestiegener Steuereinnahmen in den Vorjahren im aktuellen Haushaltsjahr auf einem ansteigenden Niveau. Positiv wirkt sich bei den Aufwendungen die Ausweisung einer sogenannten Globalen Minderausgabe von 300 T€ pro Jahr für zu erwartende Personalkosteneinsparungen aufgrund partiell unbesetzter Stellen (z.B. durch Langzeiterkrankungen, Mutterschutz, Elternzeit etc.) aus. Einnahmeseitig ergeben sich im aktuellen Haushaltsjahr im Vergleich zum Vorjahr Mehrerträge. Bei der Gewerbesteuer wird dabei wie in den Zeiten vor Corona der konservativ prognostizierte Planansatz auf 2,5 Mio. Euro festgesetzt. Bei den Zuweisungen und Umlagen steigen vor allem die Schlüsselzuweisungen sowie die Einkommensteuer zusammen um etwa 475 T€ im Vergleich zum Vorjahr an. Daneben wird bei den Gebühreneinnahmen sowie den Zuweisungen und Zuschüssen mit konstanten bzw. leicht steigenden Planansätzen gerechnet. Insgesamt gesehen kann die Gemeinde im Jahr 2025 aufgrund der stark gestiegenen Aufwendungen nur durch zuvor beschriebene Globale Minderausgabe die zu erwirtschaftenden Abschreibungen in Höhe von etwa 1,93 Mio. Euro bei einem moderat positiven ordentlichen Ergebnis in Höhe von 264.950 € im Ergebnishaushalt erwirtschaften. Allerdings stehen der Gemeinde Ergebnisrücklagen aus den Vorjahren in ausreichender Höhe (Stand 31.12.2023: etwa 21,5 Mio. €) zur Verfügung. Daneben kann die Gemeinde trotz hoher Ausgaben einen Finanzierungsmittelüberschuss (ehemals Zuführungsrate) von etwa 1,247 T€ zur Finanzierung von geplanten Investitionen erwirtschaften. Nach zuvor bereits investitionsstarken Jahren mit bis zu 9,0 Millionen € Ausgaben pro Jahr bewegt sich das in 2025 eingeplante Gesamtvolumen für die Ausgaben aus Investitionstätigkeit mit über 4,5 Millionen Euro auf einem weiterhin hohen Niveau.In 2025 sind dabei Investitionsmaßnahmen im Rahmen der Ortskernsanierung (v.a. Bebauung Parkplatz Nonnengasse sowie in den Arealen Adler und Krone) und für den Klimaschutz (Heizungserneuerungen und Ausbau der Photovoltaikanlagen), die Renovierung des Freibad-Kiosks samt Schaffung eines Biergartenbereichs sowie diverse Ausgaben zum Erhalt der Löchgauer Infrastruktur (u.a. Kanalsanierungen laut Eigenkontrollverordnung, Sanierung Löffler- und Schubertstraße) geplant. Daneben sind im Finanzplanungszeitraum weitere Investitionsschwerpunkte im Bereich der Ortkernsanierung (allem voran Umgestaltung der Ortsmitte samt Neubebauung / Sanierung diverser Gebäude und weiterer städtebaulich bedeutsamer Areale) vorgesehen. Zur Realisierung dieser Maßnahmen ist in diesem Jahr der Finanzmittelüberschuss aus dem laufenden Betrieb (ehemals Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt) in Höhe von 1.264.950 Euro sehr hilfreich. Daneben sollen die geplanten Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Grundstücksveräußerungen und Landeszuweisungen) in Höhe von 770 T€ helfen, die vorab aufgeführten Investitionsmaßnahmen zu finanzieren. Beim Eigenbetrieb Wasserversorgung entsteht im Wirtschaftsjahr 2025 ein Gewinn in Höhe von 121.000 € zur Reduzierung der vorhandenen Verlustvorträge. Im Liquiditätsplan sind Investitionskosten in Höhe von etwa 325 T€, vor allem zur Realisierung geplanter Photovoltaikanlagen sowie der Sanierung der Wasserleitung in der Löffler- und Schubertstraße vorgesehen.Bei der gemeindeeigenen Immobilien- + Verwaltungs-GmbH entsteht im Wirtschaftsjahr 2025 ein Verlust in Höhe von 38.000 €. Im Liquiditätsplan sind für die Jahre 2025 und 2026 Ansätze in Höhe von 4,5 Mio. € sowohl für die Finanzierung, als auch die Baukosten für das neue Ärztehaus auf dem Parkplatz Nonnengasse vorgesehen. Bei der Beratung wurden zunächst die Abschnitte des Ergebnishaushalts von Seiten der Verwaltung erläutert und Fragen des Gremiums beantwortet.Im Anschluss an den Ergebnishaushalt wurden von Kämmerer Löffler die Ansätze im Investitionsprogramm sowie der mittelfristigen Finanzplanung und den dort zu veranschlagenden Maßnahmen im Einzelnen vorgestellt. Nach Abschluss der Haushaltsberatung ist festzustellen, dass die derzeitige Haushaltssituation für das Jahr 2025 auch in Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen im Hinblick auf die geplanten Investitionen als grundsolide bezeichnet werden kann. Trotz hoher Ausgaben für die anstehenden Investitionsmaßnahmen in den kommenden Haushaltsjahren stehen der Gemeinde auch am Ende des Finanzplanungszeitraums über 2028 hinaus weiterhin liquide Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. Gleichzeitig wird die Verschuldung im Kernhaushalt deutlich reduziert. Der Vorsitzende stellt abschließend fest, dass die Beratung des Haushaltsplanes 2025 mit seinen Anlagen damit erfolgt ist. Die Verwaltung wird das Planwerk unverändert zur Verabschiedung in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vorlegen.
Erlass einer Satzung nach § 8 des Ladenöffnungsgesetzes hier: Verkaufsoffener Sonntag am 06. April 2025 zum "Löchgauer Frühling" und anlässlich der Löchgauer Kirbe am 09. November 2025
Am 06.04.2025 findet der „Löchgauer Frühling“ und am 09.11.2025 die traditionelle Kirbe in Löchgau statt. Anlässlich dieser Veranstaltungen sollen die Geschäfte von 12.00 Uhr – 17.00 Uhr geöffnet sein.Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württembergdürfen abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Die zuständige Behörde bestimmt diese Tage und setzt die Öffnungszeiten fest. Die Ladenöffnung darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten und muss spätestens um 18 Uhr enden. Die zuständigen kirchlichen Stellen wurden vorher angehört. Die Offenhaltung von Verkaufsstätten kann auf bestimmte Bezirke beschränkt werden. Eine solche Beschränkung ist nicht vorgesehen. Es soll das Offenhalten von Verkaufsstäten im gesamten Gemeindegebiet zugelassen werden. Dies in der Zeit von 12.00 bis 17.00 Uhr an beiden vorgesehenen Terminen.Die Gemeinde Löchgau erließ einstimmig nach § 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die abgedruckte Satzung über die Festsetzung jeweils eines Verkaufssonntages am 06.04.2025 und der Löchgauer Kirbe am 09.11.2025.
Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Vertrieb von Verteilungsanlagen für die Gasversorgung im Gemeindegebiet ab 2026
Zwischen der Gemeinde Löchgau und der Netze BW GmbH besteht ein Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen für die Gasversorgung im Gemeindegebiet, welcher zum 31.12.2025 ausläuft.Ab 01.01.2026 muss ein neuer Vertrag abgeschlossen, weshalb die Verwaltung im Rahmen eines Konzessionsverfahren die Vergabe der Konzession ausgeschrieben hat. Die Neckar Netzte GmbH & Co. KG, Esslingen war das einzige Unternehmen, welches sein Interesse bekundet hat. Da kein anderes Unternehmen Interesse an einer Konzession bekundete und der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.11.2023 bereits beschloss, sich nicht selbst am Betrieb des Gasnetzes zu beteiligen, ist der Abschluss des Vertrags mit den Neckar Netzen die einzige Option.Aufgrund der Tatsache, dass bei den Neckar Netzen derzeit keine Sparte Gas eingerichtet ist, sollen bis zur gesellschaftsrechtlichen Übernahme des Gasversorgungsnetzes von der Netze BW GmbH die Rechte und Pflichten aus dem Konzessionsvertrag auf die Netze BW GmbH übertragen werden. Eine solche Übertragung ist nach § 13 Abs. 2 des Konzessionsvertrags mit Zustimmung der Kommune zulässig. Auch im Musterkonzessionsvertrag ist eine solche Übertragungsmöglichkeit vorgesehen.Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Abschluss des Konzessionsvertrags über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen für die Gasversorgung im Gemeindegebiet ab 01.01.2026 sowie der Übertragung dieser Konzession auf die Netzte BW GmbH zu.
Sonstiges
Frau Stefanie Degering wird ab voraussichtlich Mai ihr Café in der Löchgauer Ortsmitte eröffnen und stellte ihr Konzept dafür vor. Dabei wird sie sich grundsätzlich an den bisherigen Öffnungszeiten orientieren aber donnerstags, freitags und samstags abends länger offen haben. Im Café selbst wird es einen wechselnden Mittagstisch geben und Events wie ein monatlicher Brunch werden stattfinden.
Außerdem wurde aus der Mitte des Gemeinderates der hohe Randstein an der Steinbachstraße angemerkt, welcher das Überqueren für Radfahrer erschwert. Die Verwaltung nimmt diese Anregung auf und wird dies im Rahmen einer Sanierung des Gehweges berücksichtigen.