Sitzungsbericht vom 26.09.2024
Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 26. September 2024
Einwohner fragen
Aus der Einwohnerschaft wurde die Frage gestellt, ob es ein Hochwasserkonzept für den Steinbach gibt und wer dafür verantwortlich ist. BM Feil antwortete, dass ein Starkregenrisikomanagement erarbeitet wurde und man bezüglich des Steinbachs auch im Kontakt mit der unteren Wasserbehörde stehen würde. Die Umsetzung des Konzepts liegt in der Verantwortung der Gemeinde. Bei Maßnahmen am Gewässer werden jedoch regelmäßig Genehmigungen durch die Untere Wasserhörde im Landratsamt benötigt, weshalb die Gemeinde bei der Umsetzung von Maßnahmen nicht autark ist.
Weitere Einwohner merkten an, dass die Anwohner der Klostergasse dieses Jahr durch Feste häufiger keine Zufahrt hatten. Entsprechend wurde die Frage gestellt, ob ein alternativer Standort wie an den Sportanlagen, bei dem weniger Einwohner beeinträchtigt werden, eine Option wäre. BM Feil betont die Bedeutung der Belebung der Ortsmitte. Die Einwohnerschaft führt weiter aus, dass die Mitteilung der genauen Zeitpunkte der Straßensperrungen bereits helfen würde. BM Feil bot an, die Angelegenheiten bei einem gesonderten Termin zu vertiefen.
Der bargeldlose Freibadautomat führt zur Frage eines Einwohners, ob Besucher ohne vorhandene EC-Karte das Freibad an einem Sonntag nicht mehr spontan besuchen können. Die Verwaltung teilte hierzu mit, dass nicht entwertete Freibadkarten im Voraus zu den Öffnungszeiten im Rathaus mit Bargeld gekauft werden können. Somit besteht auch ohne EC Karte die Möglichkeit an einem Sonntag mit diesen Freibadkarten Eintritt ins Freibad zu erhalten.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Bürgermeister Feil gab zwei Personalentscheidungen bekannt. Zum einen gab der Gemeinderat dem Regierungspräsidium Stuttgart ein positives Votum zur Bewerbung von Frau Kienzle als neue Rektorin an der Jakob-Löffler-Grundschule ab. Daneben wurde Frau Streicher als stellv. Haupt- und Ordnungsamtsleitung eingestellt.
Verpflichtung der am 9. Juni 2024 gewählten Gemeinderätin Meike Nägele und Gemeinderat Thorsten Ruff
Gemeinderätin Meike Nägele und Gemeinderat Thorsten Ruff wurden verpflichtet. Als Zeichen des Dankes überreichte Bürgermeister Feil Gemeinderätin Meike Nägele einen Blumenstrauß für ihr Engagement im Gremium.
Informationen zur Grundsteuerreform 2025
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Jahr 2018 die bisherige Festsetzung der Grundsteuer deutschlandweit für verfassungswidrig erklärt. Damit einhergehend wurde von Seiten des Gerichts ein Übergangszeitraum bis Ende 2024 festgelegt, in welchem die bisherigen Regelungen noch angewendet werden können. Ab 01.01.2025 müssen dann die Neuregelungen der Gesetzgebung des Landes Baden-Württemberg angewendet werden. Als Grundlage für die Ländergesetzgebung wurde ein neues Bundesgrundsteuergesetz erlassen. Die neue Grundsteuer B berechnet sich künftig mit der Formel Bodenrichtwert x Fläche x Steuermesszahl (je nach Art der jeweiligen Nutzung). Für die Grundsteuer A wird in Baden-Württemberg das Ertragswertverfahren angewandt. Hierbei wird der Ertragswert (je nach Art der Nutzung) mit der neuen Steuermesszahl multipliziert. Aufgrund der vorliegenden Daten ist davon auszugehen, dass es künftig bei der zu zahlenden Grundsteuer Belastungsverschiebungen geben wird.
Dabei deuten sich folgende Auswirkungen an:
- Grundstücke, welche in Gebieten mit höheren Bodenrichtwerten liegen, werden tendenziell stärker belastet als Grundstücke mit niedrigen Bodenrichtwerten
- Verhältnismäßig kleine Grundstücke mit einem hohen Grad baulicher Nutzung werden entlastet
- Gewerblich genutzte Immobilien werden (da deren Bodenrichtwert geringer als der von Gebieten mit Wohnbebauung ist) ebenfalls tendentiell entlastet. Ausnahmen können gemischt genutzte Grundstücke darstellen.
- Unbebaute Grundstücke werden tendentiell eine Mehrbelastung erfahren.
Aufgrund dieser prognostizierten Auswirkungen sowie durch Anstrebung einer Aufkommensneutralität bei den jährlichen Gesamteinkünften aus den Grundsteuern in Löchgau kann davon ausgegangen werden, dass sich bei gleichbleibendem Aufkommen der Grundsteuer B-Hebesatz in Löchgau reduzieren wird.Allerdings fehlen laut aktueller Hochrechnung noch etwa 10 Prozent der Grundsteuerfälle für das Gemeindegebiet in der Erfassung durch das Finanzamt, wodurch eine Berechnung des neuen Hebesatzes noch nicht endgültig erfolgen kann. Die großen Schwankungen in der Einzelfallbetrachtung und die Berücksichtigung der sich abzeichnenden Auswirkungen zeigen auf, dass es nahezu unmöglich sein wird über die Gestaltung des künftigen Hebesatzes alle Veränderungen aufzufangen bzw. abzufedern. Es werden sich daher für den Einzelnen teilweise erhebliche Mehr- oder Minderbelastungen aus der Reform heraus auch dann ergeben, wenn sich das Gesamtvolumen der Grundsteuer in Löchgau durch einen angepassten Hebesatz nicht verändert. Zudem soll derzeit auf eine weitere Prüfung und Einführung einer Grundsteuer C verzichtet werden. Der Austausch mit anderen (Nachbar-)Kommunen hat ergeben, dass diese aktuell ebenfalls auf eine Einführung aufgrund des damit einhergenden Aufwand verzichten (Voraussetzung zur Einführung wären umfangreiche Berechnungen und Festlegung von Tatbestandsvoraussetzungen). Durch den fehlenden Abschlag für eine Wohnbebauung werden unbebaute Grundstücke zudem bereits im Rahmen der Grundsteuer B deutlich höher besteuert als bisher. In einem weiteren Schritt ist nach Vorliegen einer möglichst vollumfassenden Datenbasis in einer der kommenden Sitzungen bis Ende des Jahres 2024 vom Gremium der neue Hebesatz für 2025 der Grundsteuern in Löchgau durch eine Hebesatzsatzung zu beschließen, damit die neuen Grundsteuerbescheide im Frühjahr 2025 rechtzeitig versendet werden können. Weitere Informationen zu den Inhalten der Reform sowie den Auswirkungen für die Löchgauer Bürger werden in der Sitzung anhand einer Präsentation erläutert. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Grundsteuerreform zur Kenntnis und stimmte einer aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform ab 01.01.2025 zu. Die entsprechenden Hebesätze werden zeitnah nach Möglichkeit ermittelt und in gesonderter Sitzung bis Ende des Jahres 2024 zu beschließen sein
Installation einer Photovoltaikanlage auf der Gemeindehalle - Umsetzung des 2. Abschnitts
Mit der Solaroffensive wurden die Potentiale von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern ermittelt.
In der Folge wurde der anvisierte Ausbau von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden erfolgreich intensiviert. Inzwischen konnten zahlreiche Dächer gemeindeeigener Gebäude mit Photovoltaikanlagen bestückt werden. Nachdem 2022 ca. 17 kWp installiert wurden, wurden 2023 bereits ca. 58kWp installiert und 2024 ca. 143kWp installiert werden. Insgesamt wurden somit seit 2022 ca. 218kWp installiert. Dabei wurden auch Speicherkapazitäten von rund 45kW geschaffen, wie nachfolgender Tabelle zu entnehmen ist:
Weiterhin soll ein wirtschaftlicher Ausbau der Photovoltaikanalgen erfolgen. Aus Sicht der Verwaltung wäre in einem nächsten Schritt der 2. Abschnitt der Gemeindehalle sinnvoll. Im April 2024 wurde eine Photovoltaikanlage mit rund 30kWp samt einem Speicher mit rund 10kW für die Eigenstromversorgung und Einspeisung des überschüssigen Stroms installiert. Nun könnte in einem zweiten Schritt eine größere Photovoltaikanlage für die Volleinspeisung vorgesehen werden. Diese könnte voraussichtlich eine Größenordnung von ca. 85 kWp erhalten.Für eine Photovoltaikanlage mit 85 kWp wird grob mit Kosten von rund 135.000 Euro kalkuliert, was eine jährliche Abschreibung von 6.750 Euro bedeuten würde. Dem stünde ein Stromertrag von rund 80.000 kWh pro Jahr gegenüber, was eine Einspeisevergütung von ca. 8.500 Euro pro Jahr ergeben würde. Damit wäre die Anlage wirtschaftlich zu betreiben. Auf Grund der Anlagengröße wurde Herr Neuhäuser aus Stuttgart für die Planung und Ausschreibung hinzugezogen. Herr Neuhäuser unterstützte unter anderem auch die Gemeinde Freudental zufriedenstellend bei der Installation von Photovoltaikanlagen. Eine Inbetriebnahme wird für 2025 angestrebt.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung auf der Gemeindehalle eine Volleinspeise-Photovoltaikanlage mit einer maximalen Leistung von 99 kWp zu errichten
Kommunales Förderprogramm für Balkonkraftwerke
Von der SPD Fraktion wurde ein Antrag auf ein kommunales Förderprogramm für Balkonkraftwerke gestellt. Auf den Antrag wird entsprechend verwiesen. Die Vorteile von Balkonkraftwerken werden von der Verwaltung ebenso gesehen. So können Balkonkraftwerke insbesondere dazu dienen, einfach eigenen Strom in gewissen Umfang zu produzieren. Inzwischen gibt es recht kostengünstige Balkonkraftwerke, welche ohne große Installationskosten angeschlossen werden können.In der Folge amortisieren sich Balkonkraftwerke bereits in recht kurzer Zeit und sind eine wirtschaftliche Stromerzeugungsform. Auch im Konzept für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung von der Ludwigsburger Energieagentur wurde auf Balkonkraftwerke wie folgt eingegangen: Förderung von Balkonkraftwerken ist eine Maßnahme, die nicht verwaltungsintern umgesetzt werden kann, sondern sich auf die gesamte Kommune bezieht. Wir empfehlen, den Fokus auf andere Maßnahmen zu legen. Balkon-PV-Anlagen amortisieren sich in wenigen Jahren, da die Module günstig verfügbar sind. Eine kommunale Förderung kann für einkommensschwache Haushalte sinnvoll sein, die den Kaufbetrag nicht (auf einmal) aufbringen können. Auch aus Sicht der Verwaltung ist eine Förderung der günstigen und wirtschaftlichen Balkonkraftwerke nicht zu priorisieren, da überwiegend eher Mitnahme- als Steuerungseffekte erreicht werden dürften.
Um, wie im Antrag der SPD-Fraktion ausgeführt, auf die Möglichkeit und Sinnhaftigkeit eines Balkonkraftwerkes hinzuweisen, können regelmäßige Information zu Balkonkraftwerken zielführend sein.
Nach ausgiebiger Diskussion beschloss der Gemeinderat, dass auf die Ausarbeitung eines Förderprogramms für Balkonkraftwerke nicht verzichtet wird und beauftragte die Verwaltung ein Förderprogramm auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Abstimmung vorzulegen.
Neubau Ärztehaus mit Tiefgarage auf dem Parkplatz Nonnengasse
- Vergabe weiterer Gewerke
Bereits seit geraumer Zeit befasste sich die Gemeinde Löchgau mit dem Neubau eines Ärztehauses samt Tiefgarage auf dem Parkplatz Nonnengasse in der Löchgauer Ortsmitte. Hierfür wurde der Grundsatzbeschluss zur Errichtung des neuen Gebäudes samt Tiefgarage und Platzgestaltung in der Sitzung am 24. November 2022 vom Gemeinderat gefasst. Auf die entsprechenden Vorlagen und Sachvorträge im Gremium wird verwiesen. Zwischenzeitlich wurden von den maßnahmenbegleitenden Architektur- und Ingenieurbüros weitere Ausschreibungen vorbereitet und an die interessierten Fachfirmen versendet. Günstigster Bieter beim Gewerk Tiefgaragen-Beschichtung ist die Firma Gebr. Hörner aus Schwäbisch Gmünd zum Angebotspreis von 76.095,94 € (Kostenberechnung 52,5 T€). Beim Gewerk Gussasphaltabdichtung ist die Firma Thannhauser & Ullbricht aus Fremdingen zum Angebotspreis von 115.220,86 € (Kostenberechnung 63,7 T€) der günstigste Anbieter. Beim Gewerk Zimmerer-, Klempner- und Dachdeckungsarbeiten hat die Firma Pfeiffer aus Sachsenheim zum Angebotspreis von 158.573,34 € (Kostenberechnung 152,2 T€) am wirtschaftlichsten abgegeben. Günstigster Bieter beim Gewerk Dachdichtungsarbeiten ist die Firma Holl Flachdachbau GmbH aus Pleidelsheim zum Angebotspreis von 52.598,54 € (Kostenberechnung 39,3 T€). Bei den Fenster-, Metallbau- und Sonnenschutzarbeiten hat die Firma Glaswerkstätten Neumann aus Sachsenheim das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 211.612,94 € (Kostenberechnung 205,2 T€) abgegeben. Die Gesamtsumme der Vergaben liegt mit rund 614,1 T€ etwa 100 T€ über der Summe der Kostenberechnungen für alle fünf Gewerke. Aufgrund der Einsparungen aus dem ersten Vergabepaket in Höhe von knapp 160 T€ liegen die Gesamtkosten des Bauprojekts damit trotz der Mehrkosten im zweiten Paket noch im Rahmen der Kostenberechnung. Die Maßnahme wird in Bauherrengemeinschaft der Gemeinde Löchgau und der Gemeinde Löchgau Immobilien- + Verwaltungs-GmbH durchgeführt. Die Vergabe an den jeweils günstigsten Bieter wird von Seiten der baubegleitenden Büros empfohlen. Der Gemeinderat beschloss, dass die Gemeindeverwaltung sowie die Gesellschafterversammlung der gemeindeeigenen Immobilien-GmbH ermächtigt wird, die Ausführung der Tiefgaragen-Beschichtung analog der Vergabeempfehlung des Architekturbüros KMB an die Firma Gebr. Hörner aus Schwäbisch Gmünd zum Angebotspreis von brutto 76.095,94 € zu vergeben, sowie die Ausführung der Gussasphaltabdichtung analog der Vergabeempfehlung des Architekturbüros KMB an die Firma Thannhauser & Ullbricht aus Fremdingen zum Angebotspreis von brutto 115.220,86 € zu vergeben. Außerdem wurde die Gemeindeverwaltung sowie die Gesellschafterversammlung der gemeindeeigenen Immobilien-GmbH ermächtigt, die Zimmerer-, Klempner- und Dachdeckungsarbeiten analog der Vergabeempfehlung des Architekturbüros KMB an die Firma Pfeiffer aus Sachsenheim zum Angebotspreis von brutto 158.573,34 € zu vergeben, die Dachdichtungsarbeiten analog der Vergabeempfehlung des Architekturbüros KMB an die Firma Holl Flachdachbau GmbH aus Pleidelsheim zum Angebotspreis von brutto 52.598,54 € zu vergeben und zuletzt die Fenster-, Metallbau- und Sonnenschutzarbeiten analog der Vergabeempfehlung des Architekturbüros KMB an die Firma Glaswerkstätten Neumann aus Sachsenheim zum Angebotspreis von brutto 211.612,94 € zu vergeben. Im Anschluss lud die Gemeinde noch zu einem kleinen gemütlichen Umtrunk zur Einweihung des neuen Sitzungssaals ein.