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Sitzungsbericht vom 20.02.2025

Bild Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Löchgau

Haushaltsplan 2025 verabschiedet

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 20. Februar 2025

Einwohner fragen

Es gab keine Fragen aus der Einwohnerschaft.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Die Verwaltung wurde in der vergangenen Sitzung ermächtigt, die bislang für die Kettenhausbebauung vorgesehenen Baugrundstücke im Baugebiet Lüssen-West an die Firma Wohnbau Layher zu veräußern.

Maßnahmenkonzept Freudentaler Straße zur Geschwindigkeitsreduzierung

In den vergangenen Jahren fanden mehrere Abstimmungen mit dem Regierungspräsidium Stuttgart statt, bei der die Sanierung der L1107 sowie der L1141 thematisiert wurden.
 
Dabei wurde ersichtlich, dass seitens des Landes es nicht vorgesehen ist, die L1141 auszubauen bzw. zu sanieren, obwohl der Straßenzustand es dringend gebieten würde. Stattdessen erscheint es die Strategie des Landes zu sein, die L1141 im Bereich zwischen der L1107 und der K1633 zurückzubauen und den Verkehr über die K1633 und L1107 leiten zu wollen.
Hieraufhin wurden seitens der Verwaltung nachdrücklich die Bedenken geäußert, dass hiermit eine Zunahme des Innerortsverkehrs befürchtet wird, was mit einer Verkehrsprognose hinterlegt wurde. Eine vom Land beauftragte Verkehrsprognose wiederum prognostizierte keine nennenswerte Verkehrszunahmen im Innerortsverkehr.
Deshalb wurde in einem weiteren Schritt eine Verkehrserhebung mittels Kennzeichenerkennung erstellt, um neben der reinen Fahrzeuganzahl auch die Verkehrsbeziehungen und Fahrtdauern ermitteln zu können.
Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die Innerortsverkehrsbeziehung geringere Hemmnisse bzw. Fahrzeitverluste aufweist, als zuvor angenommen. Letztlich sieht sich die Verwaltung damit in ihrer Befürchtung einer Verkehrszunahme bestätigt.
Seitens des Regierungspräsidiums wird die Lösung darin gesehen, die Außerortsstrecke und vor allem die Knotenpunkte möglichst attraktiv zu gestalten. Gleichzeitig wird empfohlen, unabhängig von der Thematik der L1141, die Attraktivität der Ost-West-Innerortsstrecke für den Durchgangsverkehr zu senken.
Grundsätzlich wird die Erforderlichkeit der L1141 seitens der Verwaltung weiterhin gesehen und ein Rückbau abgelehnt. Unabhängig davon werden Maßnahmen in der Innerortsstrecke als sinnvoll angesehen.
Gerade in der Freudentaler Straße ergaben eigene Messungen, dass die Geschwindigkeit auf Höhe des Freibads überwiegend nicht eingehalten wird. Dies spiegeln auch entsprechende Rückmeldungen der Anlieger wieder.
Deshalb wurde mit dem Büro kmb ein Maßnahmenkonzept für die Freudentaler Straße mit dem Ziel der besseren Einhaltung der Geschwindigkeit erarbeitet.
 
Ein erstes Maßnahmenkonzept wurde in überwiegenden Teilen von der Unteren Verkehrsbehörde nicht mitgetragen. Begründet wurde dies unter anderem mit der Pünktlichkeit des Busverkehrs der Linie 568, die ohnehin schon nicht zufriedenstellend ist. Vielmehr soll nach Auffassung der Unteren Verkehrsbehörde im östlichen Bereich der Freudentaler Straße ein partielles Halteverbot vorgesehen werden.
Damit soll angesichts der gegebenen Parksituation ein Ausweichen des Busses bei Gegenverkehr ermöglicht werden.
Ende Dezember fand deshalb ein Abstimmungstermin mit der Unteren Verkehrsbehörde des Landratsamtes sowie dem Regierungspräsidium statt, in dem die einzelnen Maßnahmenvorschläge besprochen wurden. Ergebnis des Abstimmungsgesprächs ist das beigefügte, deutlich reduzierte, Maßnahmenkonzept. Seitens der Verwaltung werden weitergehende Maßnahmen nach wie vor befürwortet, die von der Verkehrsbehörde im Landratsamt jedoch nicht mitgetragen werden.
 
Dennoch werden die Maßnahmen zur besseren Einhaltung der Geschwindigkeit als sinnvoll angesehen, weshalb hierfür die Planung fortgeführt werden sollte. In der Sitzung wurden die Maßnahmenvorschläge vom Ingenieurbüro kmb vorgestellt.
In diesem Zusammenhang wäre auch zu überlegen, ob die gepflasterten Querstreifen entfernt werden sollen. Nachvollziehbarerweise werden von Anliegern die damit verbundenen höheren Lärmemissionen bemängelt, während eine gewünschte Lenkungsfunktion, wie zum Beispiel ein behutsameres Fahren an den Einmündungsbereichen, aus Sicht der Verwaltung nicht ersichtlich sind. Die Kosten für die Entfernung und Asphaltierung eines Streifens werden auf rund 2.500 Euro
 
Mit 13 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme beschloss der Gemeinderat, dass das Maßnahmenkonzept und die Entfernung der Querstreifen umgesetzt werden.

Kindergartenbedarfsplanung der Gemeinde Löchgau 2025/2026

Gesamtkindergartenleitung Frau Ziegler erläuterte in der letzten Gemeinderatssitzung die Kindergartenbedarfsplanung.
 
Derzeit betreibt die Gemeinde Löchgau fünf Kindertageseinrichtungen mit 16 Gruppen. Dadurch werden 265 Kindergartenplätze von 3-6 Jahren und 50 Krippenplätze von 1-3 Jahren vorgehalten. Die Auslastung aller Einrichtungen erreicht zum Kindergartenjahresende im August nahezu 100%.
Durch vorausschauende Planung ist ein weiterer Ausbau, bei passender Personalausstattung, bei Bedarf zeitnah möglich. Auf die schwankenden Geburtenzahlen in den letzten Jahren konnte gut reagiert werden und es gab, außer bei kurzfristigen Zuzügen, keine Wartelisten für aufzunehmende Kinder.
Alle Umstrukturierungsmaßnahmen bezüglich des Bildungscampusareals und im Kindergarten Lilienweg sind abgeschlossen und in den nächsten Jahren werden lediglich Sanierungsarbeiten im Kindergarten Birkenweg anfallen.
Auch die Personalsituation ist eine sehr gute Grundlage für eine wertvolle Bildungsarbeit in den Einrichtungen. Viele Auszubildende können übernommen werden, und somit die Teams ab September verstärken.
Insgesamt lässt die Bedarfsplanung positiv in die Zukunft blicken. Weiterhin werden die Personalbindung und Mitarbeitergewinnung dafür ein entscheidender Faktor sein.
Häuserübergreifende Stellen wie Sprachförderung und Kindersozialarbeit bereichern die Bildungsarbeit und machen die Gemeinde Löchgau als Arbeitgeber attraktiv.

Starkregenrisikomanagement – Sachstandsbericht

Herr Claus-Dieter Jaisle veranschaulichte mithilfe einer Präsentation, welche Maßnahmen gegen Starkregen bereits realisiert wurden und welche noch ausstehen bzw. in Planung sind. Nach Analyse der Überlastungen des Kanalnetzes, des Oberflächenwasser aus den Außengebieten, der enormen Wassermenge des Steinbachs und der gesättigten Böden beim Hochwasser am 2. Juni 2024, konnten Schwerpunkte erfasst werden. Die bereits umgesetzten Maßnahmen belaufen sich unter anderem auf den Wieselweg, Veilchenweg, Kernerweg, der Hauptstraße/ Lange Gasse, und der Besigheimer Straße/Gänsegartenweg.
Beim Gänsegartenweg wurde bereits der Bordsteine entfernt, der Einlauf vom Kanal vergrößert, der Schachtdeckel ausgetauscht und eine sanfte Erhöhung von acht Zentimetern für eine gezielte Führung des Oberflächenwassers in den Steinbach ist im Sommer geplant. Im Veilchenweg wurden unter anderem die kleinen Einläufe durch größere Bergeinläufe ersetzt. Im Kernerweg, oberhalb der Steinbachstraße, wird eine Mauer aus Findlingssteinen die Wassermassen leiten und im Wieselweg wurden Einlaufschächte durch einen dreidimensionalen Rechen ersetzt. Ein weiterer Einlauf als Bypass ist geplant, muss jedoch noch mit den Eigentümern abgestimmt werden. Robinienpläne mit einem Durschnitt von 15-20 Zentimeter, Wildholzrechen, sollen ab ca. März das Treibgut des Steinbaches auffangen, damit ein Ablauf gewährleistet werden kann.
Für eine Drosselung der Wassermengen des Steinbachs im Außenbereich wurde eine hydraulische Berechnung sowie eine statische Betrachtung vorgenommen und die Unterlagen bei der Unteren Gewässerbehörde im Landratsamt für die erforderlichen wasserrechtliche Erlaubnis eingereicht.
Eine Starkregenableitung beim Baugebiet Lüssen-West/Grabenstraße und eine Wiederherstellung eines Wassergrabens am Walheimer Weg befinden sich momentan noch in der Planung.
 

Hier gelangen Sie zur Präsentation des Starkregenrisikomanagements. (10,837 MiB)

Haushaltsplan 2025 verabschiedet

In der vergangenen Sitzung im Januar wurde der Entwurf des doppischen Haushaltsplanes 2025 vom Gemeinderat abschließend beraten. Damit konnte das 324 Seiten starke Werk in dieser Sitzung vom Gremium verabschiedet werden. Ebenso beschloss der Gemeinderat nach erfolgter Beratung die Wirtschaftspläne für die Wasserversorgung und für die Löchgauer Immobilien- + Verwaltungs-GmbH. Im Haushaltsjahr 2025 ändern sich die Realsteuerhebesätze, namentlich die Grundsteuern aufgrund der Neuregelung durch die Grundsteuerreform bei der Grundsteuer B auf 275 sowie bei der Grundsteuer A auf 630 Prozent. Die Gewerbesteuer bleibt im Vergleich zu den Vorjahren unverändert bei 360 Prozent. Bereits bei der Haushaltsplaneinbringung wurden die Rahmendaten der anstehenden Großprojekte erläutert. Neben den investiven Maßnahmen beispielsweise im Rahmen der Ortskernsanierung sind im Haushalt 2025 wiederum Maßnahmen für den Klimaschutz mit einem Volumen von über einer Million Euro beinhaltet. Kämmerer Löffler erläuterte im Anschluss die aktuell noch immer schwierige finanzielle Gesamtsituation des Haushaltes 2025, wobei sich durch die Ausweisung einer „Globalen Minderausgabe“ ein moderates positives ordentliches Ergebnis im Jahr 2025 von rund 264 T€ erzielen lässt. Insgesamt gesehen können aber alle anstehenden Großprojekte im gesamten Finanzplanungszeitraum durch Zahlungsmittelüberschüsse im Finanzhaushalt in Höhe von 0,2 Mio. € bis hin zu knapp 1,3 Mio. € pro Jahr mit den vorhandenen liquiden Mitteln vollständig realisiert werden.Daneben stehen der Gemeinde zum Ende des Finanzplanungszeitraums trotz der hohen Investitionstätigkeit von über 19 Mio. € in diesem Zeitraum weiterhin etwa
2,2 Mio. € als Liquiditätsreserve für spätere Projekte als freie Investitionsmittel zur Verfügung.
 Das Volumen des Ergebnishaushalts beläuft sich im aktuellen Planjahr auf insgesamt 18,772 Mio. € beläuft. Auf der Aufwandsseite steigen die Personalkosten aufgrund tariflicher Personalkostensteigerungen um etwa 170 T€ an. Parallel steigen auch die Aufwendungen für Transferaufwendungen um etwa 400 T€ im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2023 an. Insgesamt gesehen befinden sich die FAG-Umlage (1,97 Mio. €) und die Kreisumlage (2,74 Mio. €) aufgrund gestiegener Steuereinnahmen in den Vorjahren im aktuellen Haushaltsjahr auf einem ansteigenden Niveau. Positiv wirkt sich bei den Aufwendungen die Ausweisung einer sogenannten Globalen Minderausgabe von 300 T€ pro Jahr für zu erwartende Personalkosteneinsparungen aufgrund partiell unbesetzter Stellen (z.B. durch Langzeiterkrankungen, Mutterschutz, Elternzeit etc.) aus finanzieller Sicht aus. Einnahmeseitig ergeben sich im aktuellen Haushaltsjahr im Vergleich zum Vorjahr deutliche Mehrerträge. Bei der Gewerbesteuer wird dabei wie in den Zeiten vor Corona der konservativ prognostizierte Planansatz auf 2,5 Mio. Euro festgesetzt. Bei den Zuweisungen und Umlagen steigen vor allem die Schlüsselzuweisungen sowie die Einkommensteuer zusammen um etwa 475 T€ im Vergleich zum Vorjahr deutlich an. Daneben wird bei den Gebühreneinnahmen sowie den Zuweisungen und Zuschüssen mit konstanten bzw. leicht steigenden Planansätzen gerechnet. Insgesamt gesehen kann die Gemeinde im Jahr 2025 aufgrund der stark gestiegenen Aufwendungen nur durch zuvor beschriebene Globale Minderausgabe die zu erwirtschaftenden Abschreibungen in Höhe von etwa 1,93 Mio. Euro bei einem moderat positiven ordentlichen Ergebnis in Höhe von 264.950 € im Ergebnishaushalt erwirtschaften. Allerdings stehen der Gemeinde Ergebnisrücklagen aus den Vorjahren in ausreichender Höhe (Stand 31.12.2023: etwa 21,5 Mio. €) zur Verfügung. Daneben kann die Gemeinde trotz hoher Ausgaben einen Finanzierungsmittelüberschuss (ehemals Zuführungsrate) von etwa 1,247 T€ zur Finanzierung von geplanten Investitionen erwirtschaften. Nach zuvor bereits investitionsstarken Jahren mit bis zu 9,0 Millionen € Ausgaben pro Jahr bewegt sich das in 2025 eingeplante Gesamtvolumen für die Ausgaben aus Investitionstätigkeit mit über 4,5 Millionen Euro auf einem weiterhin hohen Niveau.In 2025 sind dabei Investitionsmaßnahmen im Rahmen der Ortskernsanierung (v.a. Bebauung Parkplatz Nonnengasse sowie in den Arealen Adler und Krone) und für den Klimaschutz (Heizungserneuerungen und Ausbau der Photovoltaikanlagen), die Renovierung des Freibad-Kiosks samt Schaffung eines Biergartenbereichs sowie diverse Ausgaben zum Erhalt der Löchgauer Infrastruktur (u.a. Kanalsanierungen laut Eigenkontrollverordnung, Sanierung Löffler- und Schubertstraße) geplant. Zur Realisierung dieser Maßnahmen ist in diesem Jahr der Finanzmittelüberschuss aus dem laufenden Betrieb (ehemals Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt) in Höhe von 1.264.950 Euro sehr hilfreich. Daneben sollen die geplanten Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Grundstücksveräußerungen und Landeszuweisungen) in Höhe von 770 T€ helfen, die vorab aufgeführten Investitionsmaßnahmen zu finanzieren.Erfreulicherweise wurden der Gemeinde Löchgau auch weitere Fördermittel aus dem Sanierungsprogramm durch Überführung der Ortskernsanierungsmaßnahme IV in ein Bund-Länderprogramm in Aussicht gestellt, welche dem Haushalt der Gemeinde in den kommenden Jahren überplanmäßig zufließen. Bereits bei der Haushaltsplaneinbringung hatte Bürgermeister Feil darauf hingewiesen, dass die derzeitige Haushaltssituation für das Jahr 2025 auch in Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen im Hinblick auf die geplanten Investitionen als grundsolide bezeichnet werden kann. Trotz hoher Ausgaben für die anstehenden Investitionsmaßnahmen in den kommenden Haushaltsjahren stehen der Gemeinde auch am Ende des Finanzplanungszeitraums über 2028 hinaus weiterhin liquide Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. Der Haushaltsplan 2025 samt seinen Anlagen ist im Ratsinformationssystem der Gemeinde Löchgau bereitgestellt und kann dort jederzeit eingesehen werden. 

Sonstiges

Die Verwaltung zeigte Bilder der neu montierten, effizienteren Heizstrahler in der Aussegnungshalle. Auf Nachfrage teilte die Verwaltung mit, dass bislang keine erfolgreichen Anträge auf Förderung für Balkonkraftwerke eingegangen sind. Aus dem Gremium wurde nach dem aktuellen Sachstand beim Glasfaserausbau nachgefragt. Die Verwaltung wird sich beim Vorhabenträger nach dem aktuellen Stand erkundigen.
 

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