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Sitzungsbericht vom 14.03.2024

Bild Rathaus Sitzungssaal

Umbau des Sitzungssaales im Rathaus zum Multifunktionsraum

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 14. März 2024

Einwohner fragen

Aus der Einwohnerschaft wurden keine Fragen gestellt.

Starkregenrisikomanagement der Gemeinde Löchgau – Vorstellung der Ergebnisse und des Handlungskonzeptes
 

Als Starkregen bezeichnet man kleinräumige, kurzanhaltende, aber extreme Niederschlagsereignisse. Diese treten meist im Sommer als Unwetter zusammen mit starken Windböen oder Hagel auf und verursachen jährlich große Schäden. Dabei lässt sich im Gegensatz zu Hochwasser der genaue Ort und Zeitpunkt kaum vorhersagen, sodass die Ereignisse trotz der oft vorhandenen allgemeinen Unwetterwarnungen verheerende Auswirkungen haben. Daher ist das Starkregenrisikomanagement (SRRM) ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Vorsorgeplanung. Die Landesregierung hat einen Leitfaden zur Erstellung eines SRRM herausgegeben und stellt dazu Fördermittel von 70 % der Auftragssumme für die Kommunen zur Verfügung. Diese wurden von der Gemeindeverwaltung Löchgau beantragt und bewilligt. Daraufhin wurden die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH (SWBB) beauftragt, ein Konzept nach dem SRRM-Leitfaden für Löchgau zu erstellen. Die Bearbeitung gliederte sich in drei Phasen: die Gefährdungsanalyse, die Risikoanalyse und das Handlungskonzept. 
Für die Gefährdungsanalyse wurden Niederschlagskenngrößen sowie Geländeneigung, Bodeneigenschaften und Nutzungsart der Grundstücke als Grundlage herangezogen und mittels Computersimulation daraus die Überflutungstiefen und Fließgeschwindigkeiten im Einzugsgebiet für drei unterschiedlich Starkregenereignisse mit einer Dauer von jeweils einer Stunde berechnet.  Die Gefahr durch Starkregen ist abgrenzbarer als die Gefahr durch Hochwasser. Die erarbeiteten Starkregengefahrenkarte befasst sich daher vor allem mit dem flächigen Abfluss von Wasser in Außengebieten, Straßen und Dachflächen, das sich über Straßenquerschnitte oder ungehindert zwischen Gebäuden ausbreitet und zu Überflutungen in Senklagen, Kellern, Tiefgaragen und ungeschützten Erdgeschossen führt. Aufgrund der enormen Wassermengen, wird die Kapazität der Kanalnetze überschritten, was oft zu Überflutungen von Kellergeschossen führt.  Im zweiten Schritt der Risikoanalyse wurden kritische Bereiche festgelegt, bei denen eine Gefährdung für die Allgemeinheit, für öffentliche Gebäude oder für andere Einrichtungen mit öffentlichem Bezug besteht. Auch Belange der Versorgung, Infrastruktur und Umweltbedingungen, die zu einer Gefährdungslage beitragen, wurden in diesem Schritt überpfrüft.  Die abschließende Phase war die Erarbeitung eines Handlungskonzepts. Das Konzept umfasst die Themen Informationsvorsorge, Flächenvorsorge, Krisenmanagement sowie die Planung baulicher Maßnahmen zum Schutz vor Starkregenüberflutungen. Diese Maßnahmen werden im Rahmen der Bauunterhaltung oder bei Neuplanungen berücksichtigt. Alle genannten Phasen des Starkregenrisikomanagements wurden in Löchgau durchgeführt und im Rahmen von Workshops unter Beteiligung von Vertretern der SWBB, dem Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Umwelt, der Feuerwehr, dem Bauhof sowie Mitgliedern der Gemeindeverwaltung diskutiert.Ergebnis:
Die Gemeinde Löchgau ist hauptsächlich in der zentralen Ortslage durch Überflutungen bei Starkregen gefährdet. Das Oberflächenwasser fließt dabei aus den bebauten Gebieten in die Senken der Wette, der Hauptstraße und der Besigheimer Straße. Bei verstopfter oder überlasteter Kanalisation und deren Zulaufbauwerke stellen diese Senken Bereiche dar, an denen sich erhebliche Überflutungstiefen bilden können.

Bild Starkregenrisikomanagement

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Ortsrandlagen. Hier kommt es aufgrund einzelner überlasteter Gräben und fehlender Rückhaltemöglichkeiten in den landwirtschaftlich genutzten Gebieten zu flächenhaftem Zufluss und zu Überflutungen, die sich ihren Weg durch die Bebauung in Richtung Steinbach bahnen. Zudem besteht hier die größte Gefahr durch Geröll- und Schlammablagerungen.

Bild Starkregenrisikomanagement

Das erarbeitete Handlungskonzept umfasst die Bereiche Informationsvorsorge, kommunale Flächenvorsorge, Krisenmanagement sowie bauliche und unterhaltungstechnische Maßnahmen im Außen- und Siedlungsbereich. Maßnahmen der Informationsvorsorge beinhalten die Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarten auf der Webseite der Gemeinde, um den Bürgern die wichtigsten Erkenntnisse des Konzepts verständlich zu vermitteln und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre eigene Situation einzuschätzen. Maßnahmen der kommunalen Flächenvorsorge umfassen die Berücksichtigung der Starkregengefahrenkarten in anstehenden Bebauungsplänen und Straßenplanungen, um neue Gefahrenschwerpunkte zu vermeiden und bestehende Gefährdungen zu mindern oder zu beseitigen.Im Bereich des Krisenmanagements werden die Ergebnisse des SRRM in den Hochwasser-Alarm- und Einsatzplan eingebunden. Bauliche Maßnahmen sehen in den Außengebieten die Optimierung von Gräben, die Anlage neuer Gräben, neuer Starkregenmulden, neuer Wildholzrechen und neuer räumliche Einlaufgitter vor. Innerhalb der Bebauung konzentrieren sich die Maßnahmen hauptsächlich auf die Verbesserung der Ableitung von Starkregen im Straßenraum. Nach Freigabe der Starkregenrisikokarten durch das Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Umwelt werden diese auf der Internetseite der Gemeinde Löchgau veröffentlicht.  Der Gemeinderat hat die Ergebnisse zum kommunalen Starkregenrisikomanagement zur Kenntnis genommen.

Neukalkulation und Neufestsetzung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsgebühren

Die Wasser- und Abwassergebühren der Gemeinde Löchgau wurden im Jahr 2018 zum letzten Mal neu kalkuliert. Nachdem sich über die Jahre deutliche Mehrkosten im Vergleich zur letztmaligen Kalkulation ergeben haben, hat die Verwaltung Neukalkulationen der beiden Sparten ab 2024 in Auftrag gegeben. Im Dezember 2023 wurden dazu vom Gemeinderat sogenannte Bevorratungsbeschlüsse gefasst und öffentlich bekannt gemacht, um eine rückwirkende Gebührenanpassung für die Jahre 2024 bis 2026 beschließen zu können. Im letzten Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 konnte aufgrund von auszugleichenden hohen Kostenüberdeckungen (Mehreinnahmen) im Abwasserbereich ein Anstieg der damaligen Gesamtgebühr vermieden werden.  Nachdem die Kostenüberdeckungen nunmehr vollständig ausgeglichen sind, ergab sich bei den nun festzusetzenden Gebührensätzen in beiden Sparten u.a. aufgrund steigender Betriebskosten deutliche Gebührenanstiege. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die kalkulatorische Verzinsung des Eigenkapitals im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 für alle haushaltsrechtlich relevanten Bereiche ab 01.01. 2024 auf 3,0 Prozent zu senken.  
 
Neukalkulation der Wasserversorgungsgebühren zum 01.01.2024
 
In Löchgau wurden zuletzt zum 01.01.2019 die Wasserversorgungsgebühren von damals 1,79 € auf 2,24 € netto pro Kubikmeter angepasst.  Ab dem Jahr 2018/19 sind aufgrund der beiden Auslagerungen der technischen Betriebsführung an die Stadtwerke Bietigheim und von Seiten der Besigheimer Wasserversorgungsgruppe (BWG) an die Heilbronner Versorgungsgesellschaft (HVG) die Aufwendungen stetig angestiegen. Daneben haben sich auch die Fremdwasserbezugskosten deutlich erhöht. Gleichzeitig müssen die aufgelaufenen Verluste von immer noch knapp 180 T€ (Stand 31.12.2022) ausgeglichen werden. Deshalb war eine umfassende Neukalkulation der Gebühren erforderlich.   Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Wassergebühren für die Jahre 2024 bis 2026 auf netto 2,70 € pro m³ Frischwasser zu erhöhen.   
Änderung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Löchgau
 
Durch die Erhöhung des Wasserzinses von netto 2,24 €/m³ auf nunmehr 2,70 €/m³ ist eine Änderung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Löchgau erforderlich.  Der Gemeinderat hat einstimmig die Änderung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Löchgau rückwirkend zum 01.01.2024 beschlossen. 
Auf die nachfolgend abgedruckte Satzung wird hingewiesen.
 
 
 
Neukalkulation der Abwassergebühren zum 01.01.2024
 
In Löchgau wurden zum 01.01.2011 die Abwassergebühren nach gesplittetem Maßstab eingeführt. Hierbei wurde der Gebührensatz für das Schmutzwasser auf 3,01 € und für das Niederschlagswasser auf 0,50 € erstmals festgelegt.  Seiner Zeit wurde der Gebührensatz in Löchgau etwas höher festgesetzt, da noch diverse Unterdeckungen aus den Vorjahren zumindest teilweise auszugleichen waren. Darüber hinaus wurden in den Jahren 2011 bis 2016 zusätzliche Überdeckungen (Mehreinnahmen) erwirtschaftet, welche im Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 den Löchgauer Gebührenzahlern in der Sparte Abwasser in Form eines verringerten Gebührensatzes in Höhe von 2,52 €/m³ zu Gute kam.  Aufgrund des verringerten Gebührensatzes bei der Schmutzwassergebühr seit 2019 sind zwischenzeitlich alle Überdeckungen der Vorjahre egalisiert und eine Anhebung der Gebühren auf ein höheres Niveau ist zwingend erforderlich. Die Verwaltung beauftragte aus diesem Grund eine Neukalkulation der künftigen Abwassergebühr für die Gemeinde Löchgau ab 01. Januar 2024.  Die Neukalkulation der Abwassergebühr beim Schmutzwasser ergab eine Erhöhung auf 3,02 € pro Kubikmeter sowie eine moderate Reduzierung beim Niederschlagswasser auf 0,44 € pro m² versiegelter Fläche.  Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Abwassergebühren für die Jahre 2024 bis 2026 für Schmutzwasser auf brutto 3,02 € pro m² zu erhöhen und für Niederschlagswasser auf brutto 0,44 € pro m² zu reduzieren.    
 
Änderung der Abwassersatzung der Gemeinde Löchgau
 
Durch die Erhöhung der Abwassergebühr beim Schmutzwasser von 2,52 €/m³ auf nunmehr 3,02 €/m³ sowie die Reduzierung der Niederschlagswassergebühr von 0,52 €/m² auf 0,44 €/m² war eine Änderung der Abwassersatzung erforderlich.    Der Gemeinderat hat einstimmig die Änderung der Abwassersatzung der Gemeinde Löchgau rückwirkend zum 01.01.2024 beschlossen. Auf die nachfolgend abgedruckte Satzung wird hingewiesen.  
 

Abwassersatzung (140,2 KiB)

Wasserversorgungssatzung (139,4 KiB)

Umbau des Sitzungssaales im Rathaus zum Multifunktionsraum
 

Im Mai 2023 hat der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss zum Umbau des Sitzungssaales im Rathaus zu einem Multifunktionsraum beschlossen, da die technische Ausstattung in die Jahre gekommen ist und sich irreparable Schäden im Bodenbelag befinden. Unterstützt wird die Verwaltung durch das Architekturbüro Engelhardt.Eggler.Architektur aus Besigheim.  Im künftigen Ratssaal soll ein dunkelbrauner Parkettboden in Dielenoptik verlegt werden. Die vorhandenen Stahlstützen, welche den Raum aktuell trennen, werden entfernt, damit eine Flexibilität in der Nutzung möglich wird. Die Beleuchtung wird auf LED umgerüstet.  Ebenso wird die Einrichtung (weißem Tisch mit Rollen und Stühle mit schwarzem Bezug) erneuert und eine Multimediaausstattung eingebaut. Die Gesamtkosten für die Umgestaltung des Sitzungssaals, die Erneuerung des Inventars und die technische Aufwertung zum Multifunktionsraum belaufen sich auf 262.500 €.  Dir Gemeinderat beschloss mit dreizehn Ja- und einer Nein-Stimme den Umbau und die Sanierung des Sitzungssaales zum Multifunktionsraum gemäß der Planung des Architekturbüros.

Beratung des Haushaltsplans 2024

Als fünfter Tagesordnungspunkt standen die Beratungen des doppischen Haushaltsplanentwurfes 2024 sowie der Wirtschaftspläne 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und der Immobilien- + Verwaltungs-GmbH an. Das Gremium konnte sich seit der Einbringung des 322 Seiten umfassenden Werks am 21. Februar 2024 mit dem Zahlenwerk befassen. Bereits bei der Haushaltsplaneinbringung wurden die Rahmendaten der anstehenden Großprojekte erläutert. Neben den investiven Maßnahmen beispielsweise im Rahmen der Ortskernsanierung sind im Haushalt 2024 wiederum Maßnahmen für den Klimaschutz mit einem Volumen von knapp einer Million Euro beinhaltet. Kämmerer Löffler erläutert im Anschluss die im Vergleich zum Vorjahr leicht verbesserte finanzielle Gesamtsituation des Haushaltes 2024, wobei sich aufgrund der weiterhin herausfordernden Energiegemengelage ein moderates negatives ordentliches Ergebnis im Jahr 2024 mit rund - 103 T€ ergibt.Insgesamt gesehen können aber alle anstehenden Großprojekte im gesamten Finanzplanungszeitraum durch hohe Zahlungsmittelüberschüsse im Finanzhaushalt in Höhe von 0,5 Mio. € bis hin zu knapp 1,3 Mio. € pro Jahr mit den vorhandenen liquiden Mitteln vollständig realisiert werden.Daneben stehen der Gemeinde zum Ende des Finanzplanungszeitraums trotz der hohen Investitionstätigkeit von über 18 Mio. € in diesem Zeitraum weiterhin etwa 2,2 Mio. € als Liquiditätsreserve für spätere Projekte als freie Investitionsmittel zur Verfügung.  Insgesamt profitiert die Gemeinde im Finanzplanungszeitraum weiterhin von soliden Steuereinnahmen und Finanzzuweisungen von Bund und Ländern. Jedoch müssen durch gute Ergebnisse auch etwas höhere Umlagen in den kommunalen Finanzausgleich beigesteuert werden. Durch weiterhin stabile Einnahmen aus der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer beläuft sich der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit (ehemals Zuführung an den Vermögenshaushalt) trotz hoher Mehraufwendungen im Personalbereich sowie durch höhere Energiekosten und energetische Maßnahmen (Heizungserneuerungen + LED-Umstellungen) im Planjahr auf 1.184.950 Euro.  Kämmerer Löffler führt weiter aus, dass sich das Volumen des Ergebnishaushalts im aktuellen Planjahr auf insgesamt 17,138 Mio. € beläuft. Auf der Aufwandsseite steigen die Personalkosten aufgrund von weiterem Personalbedarf allem voran in der Kinderbetreuung sowie Personalkostensteigerungen um 808 T€ an. Parallel steigen auch die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen aufgrund hoher Mehraufwendungen im Energiebereich um 1,087 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr an. Daneben belaufen sich die FAG-Umlage (1,98 Mio. €) und die Kreisumlage (2,38 Mio. €) aufgrund angestiegener Steuereinnahmen im Jahr 2021 im aktuellen Haushaltsjahr auf einem etwas höheren Niveau. Einnahmeseitig ergeben sich im aktuellen Haushaltsjahr im Vergleich zum Vorjahr wieder deutliche Mehrerträge. Bei der Gewerbesteuer wird dabei wie in den Zeiten vor Corona der konservativ prognostizierte Planansatz auf 2,5 Mio. Euro festgesetzt. Bei den Zuweisungen und Umlagen steigen vor allem die Schlüsselzuweisungen um etwa 970 T€ im Vergleich zum Vorjahr auf insgesamt 5,116 Mio. € deutlich an. Daneben wird bei den Gebühreneinnahmen sowie den Zuweisungen und Zuschüssen mit konstanten bzw. leicht steigenden Planansätzen gerechnet. Insgesamt gesehen kann die Gemeinde im Jahr 2024 aufgrund der stark gestiegenen Aufwendungen die zu erwirtschaftender Abschreibungen in Höhe von etwa 1,83 Mio. Euro bei einem moderaten negativen ordentlichen Ergebnisses in Höhe von - 103.050 € im Ergebnishaushalt nicht ganz erwirtschaften. Allerdings stehen der Gemeinde Ergebnisrücklagen aus den Vorjahren in ausreichender Höhe (Stand 31.12.2022: knapp 20,0 Mio. €) zur Verfügung. Daneben kann die Gemeinde trotz hoher Ausgaben und leicht negativem ordentlichen Ergebnis einen Finanzierungsmittelüberschuss (ehemals Zuführungsrate) von etwa 1,185 T€ zur Finanzierung von geplanten Investitionen erwirtschaften. Nach zuvor bereits investitionsstarken Jahren mit bis zu 9,0 Millionen € Ausgaben pro Jahr bewegt sich das in 2024 eingeplante Gesamtvolumen für die Ausgaben aus Investitionstätigkeit mit über 3,25 Millionen Euro auf einem weiterhin hohen Niveau.In 2024 sind dabei Investitionsmaßnahmen im Rahmen der Ortskernsanierung (v.a. Bebauung Parkplatz Nonnengasse) und für den Klimaschutz (Heizungserneuerungen und Ausbau der Photovoltaikanlagen), die Sanierung des unteren Kunstrasenplatzes sowie diverse Ausgaben zum Erhalt der Löchgauer Infrastruktur (u.a. Kanalsanierungen laut Eigenkontrollverordnung) geplant. Daneben sind im Finanzplanungszeitraum weitere Investitionsschwerpunkte im Bereich der Ortskernsanierung (allem voran Umgestaltung der Ortsmitte samt Neubebauung / Sanierung diverser Gebäude und weiterer städtebaulich bedeutsamer Areale) vorgesehen. Zur Realisierung dieser Maßnahmen ist in diesem Jahr der Finanzmittelüberschuss aus dem laufenden Betrieb (ehemals Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt) in Höhe von 1.184.950 Euro sehr hilfreich. Daneben sollen die geplanten Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Grundstücksveräußerungen und Landeszuweisungen) in Höhe von 1,099 Mio. € helfen, die vorab aufgeführten Investitionsmaßnahmen zu finanzieren. Beim Eigenbetrieb Wasserversorgung entsteht im Wirtschaftsjahr 2024 ein Gewinn in Höhe von 27.000 €. Im Liquiditätsplan sind Investitionskosten in Höhe von etwa 245 T€, allem voran für energetische Maßnahmen zur Realisierung geplanter Photovoltaikanlagen vorgesehen.Bei der gemeindeeigenen Immobilien- + Verwaltungs-GmbH entsteht im Wirtschaftsjahr 2024 ein Verlust in Höhe von 32.500 €. Im Liquiditätsplan sind für die Jahre 2024 und 2025 Ansätze in Höhe von 4,5 Mio. € sowohl für die Finanzierung, als auch die Baukosten für das neue Ärztehaus auf dem Parkplatz Nonnengasse vorgesehen. Bei der Beratung wurden zunächst die Abschnitte des Ergebnishaushalts von Seiten der Verwaltung erläutert und Fragen des Gremiums beantwortet.Im Anschluss an den Ergebnishaushalt wurden von Kämmerer Löffler die Ansätze im Investitionsprogramm sowie der mittelfristigen Finanzplanung und den dort zu veranschlagenden Maßnahmen im Einzelnen vorgestellt. Auf Antrag aus der Mitte des Gemeinderates sagte die Verwaltung zu, dass sich die Verwaltung im Laufe des Jahres mit der Angebotseinholung zur Neubeschaffung des Mobiliars samt Ton- und Beamertechnik für die Gemeindehalle befassen wird.Daneben soll auf Wunsch aus der Mitte des Gemeinderates in einer der kommenden Sitzungen über eine Förderung von privaten Balkon-Solaranlagen beraten werden, wofür bis zu 15.000 Euro pro Jahr vorgesehen werden könnten.  Nach Abschluss der Haushaltsberatung ist festzustellen, dass die derzeitige Haushaltssituation für das Jahr 2024 auch in Anbetracht der wirtschaftlichen Herausforderungen aufgrund der Energiekrise im Hinblick auf die geplanten Investitionen als grundsolide bezeichnet werden kann. Trotz hoher Ausgaben für die anstehenden Investitionsmaßnahmen in den kommenden Haushaltsjahren stehen der Gemeinde auch am Ende des Finanzplanungszeitraums über 2027 hinaus weiterhin liquide Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. Der Vorsitzende stellt abschließend fest, dass die Beratung des Haushaltsplanes 2024 mit seinen Anlagen damit erfolgt ist. Die Verwaltung wird das Planwerk des Jahres 2024 zur Verabschiedung in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vorlegen. 

Anpassung des Konzessionsvertrages für die Elektrizitätsversorgung im Gemeinde-gebiet

Zwischen der Gemeinde Löchgau und den Neckar Netze GmbH & Co. KG besteht ein Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen für die Elektrizitätsversorgung im Gemeindegebiet, welcher bis zum 31.12.2032 läuft. Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat den Musterkonzessionsvertrag überarbeitet und empfahl den Gemeinden zum Abschluss des aktualisierten Konzessionsvertrags, da der Vertrag ausschließlich vorteilhafte Regelungen für die Gemeinde beinhaltet.  Hintergrund für die Überarbeitung des Musterkonzessionsvertrags war die Anpassung an das 2017 und 2022 novellierte Energiewirtschaftsgesetz, in der zwischenzeitlich um Konzessionsrecht ergangenen Rechtsprechung, sowie in den deutlich gestiegenen Anforderungen an die Umsetzung der Energiewende vor Ort. Für die Städte und Gemeinden bieten sich nach der Zusammenstellung des Gemeindetags folgende wesentlichen leistungsbezogenen Vorteile gegenüber den bisherigen Verträgen:  Moderner und zukunftsfähiger Netzbetrieb zur Umsetzung der Energiewende vor Ort als Ziel des Vertrages Konkreter und direkter Ansprechpartner der Konzessionärin für alle kommunalen Belange Sicherstellung von qualifiziertem Personal bei Baumaßnahmen durch die Konzessionärin 24/7-Störungshotline der Konzessionärin für die Gemeinde und die Netzkunden Verankerung der Weitergewährung der Konzessionsabgabe und des Kommunalrabatts nach Auslaufen der Konzession Mitverlegung von Leerrohren durch die Konzessionärin für kommunale Zwecke (z. B. Breitband) Unmittelbare Mitwirkung der Konzessionärin bei der Erstellung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung Anzeigepflicht der Konzessionärin bei Wechsel der Beherrschungsverhältnisse Verankerung praxisüblicher Entflechtungsregelung für den Netzübergang Anpassungsmöglichkeit des Konzessionsvertrages im Falle vorteilhafter Regelungen für die Gemeinde wesentlicher Änderung der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse Sonderkündigungsrecht der Gemeinde nach 10 Jahren Vertragslaufzeit
 
Die Laufzeit des Konzessionsvertrags ändert sich nicht. Der angepasste Vertrag läuft zum 31.12.2032 aus. Aufgrund der ausdrücklichen Empfehlung des Gemeindetag Baden-Württemberg beschloss der Gemeinderat einstimmig den Abschluss des neuen Konzessionsvertrags über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen für die Elektrizitätsversorgung im Gemeindegebiet. 

Kommunalwahlen und Europawahl am 09. Juni 2024


a) Bildung des Gemeindewahlausschusses
b) Festlegung der Wahlbezirke und Wahllokale
c) Karenzzeit

 a) Bildung des Gemeindewahlausschusses
 Die Kommunalwahlen mit Wahl der Gemeinderäte, Wahl der Kreisräte und Wahl der Mitglieder für die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart sowie die Europawahl finden am 09. Juni 2024 statt. Hierfür ist nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes die Bildung eines Gemeindewahlausschusses erforderlich. Nach § 11 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KomWG) obliegt dem Gemeindewahlausschuss die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung der Wahlergebnisse. Bei der Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit.  Der Gemeindewahlausschuss besteht grundsätzlich aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und die Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Im Verhinderungsfall wird der Vorsitzende von seinem Stellvertreter vertreten. Da BM Feil für eine Kreistagskandidatur nominiert wurde, kann er nun nach § 11 Kommunalwahlgesetz nicht mehr den Gemeindewahlausschuss leiten. Ist der Bürgermeister Wahlbewerber, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten (§ 11 Abs 2 Satz 3 KomWG). Es wurde HAL Deborah Wytrych als Vorsitzender und Frau Sabine Fischer als stellvertretende Vorsitzende bestimmt. Der Bürgermeister bestellt weiter den Schriftführer und die erforderlichen Hilfskräfte (§ 11 Abs. 4 KomWG).Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Besetzung des Gemeindewahlausschusses wie folgt:Vorsitzender GWA:                HAL Deborah Wytrych (§ 11 Abs. 2, Satz 3 KomWG)
Stv. Vorsitzende:                    Beschäftigte Sabine Fischer
Beisitzerin:                             Beschäftigte Daniela Bortoli
Stv. Beisitzerin:                      Beschäftigte Marica Mayer
Beisitzerin:                              Beschäftigter Steffen Gabler
Stv. Beisitzerin:                      Beschäftigte Rita Müller
  b) Festlegung der Wahlbezirke und Wahllokale
Die Gemeinde Löchgau war bei den letzten Bundestagswahl 2021 in zwei allgemeine
Wahlbezirke und einen Briefwahlbezirk eingeteilt:
 
Wahlbezirk 001-02                 Jakob-Löffler-Schule, Schulstr. 2, Zimmer GE6
Wahlbezirk 001-03                 Gemeindehalle, Riedstr. 3, Foyer
Briefwahlbezirk 900-01          Briefwahlbezirk, Gemeindehalle, Riedstr. 3, Saal
 
Nach § 2 der Kommunalwahlordnung sollen die Wahlbezirke nach den örtlichen Verhält-nissen so gebildet und abgegrenzt werden, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Die Abwicklung der Wahlen mit zwei Bezirken und einem Briefwahlbezirk hat sich bewährt. Für die Bestimmung der Wahlbezirke ist gem. § 4 KomWG der Bürgermeister zuständig. Die zwei allgemeinen Wahlbezirke und der Briefwahlbezirk werden für die Kommunalwahl 2024 beibehalten. c) Karenzzeit
In der Gemeinderatssitzung vom 17. März 2022 hat der Gemeinderat über die Karenzzeit in Mitteilungsblättern gemäß § 20 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) darüber abgestimmt, in den letzten drei Monaten vor einer Kommunalwahl (Wahl zum Gemeinderat oder zum Bürgermeister) und vor allen anderen Wahlen, dass nur Ankündigungen für Parteiveranstaltungen aufgenommen werden, nicht aber Berichte. Die Ankündigungen müssen sich auf Veranstaltungen im jeweiligen Wahlkreis beziehen. Der Gemeinderat nahm die Festlegung der Wahlbezirke und Wahllokales, sowie die handhabe der Karenzzeit zu Kenntnis.

Sonstiges

Bürgermeister Feil gab bekannt, dass der Verlauf der neue Stromtrassen (NordWestlink und SuedWestLink) vom StromNetze nord/westlich von Erligheim kommend, westlich an Löchgau vorbei in Richtung Sachsenheim geplant ist. Seitens der Verwaltung wurde bereits der Wunsch nach der Prüfung einer Trassenbündelung im Osten der Gemeinde geäußert, was vom Gremium unterstützt wird. Die Bauausführung soll in offener Bauweise erfolgen. Das Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) soll Mitte 2024 begonnen werden. Der Baubeginn ist für ca. 2028 vorgesehen.Aus der Mitte des Gremiums wurde nach dem Stand des Ausbaus der barrierefreien Bushaltestellen gefragt. Derzeit werden letzte Abstimmungen mit dem Landratsamt Ludwigsburg durchgeführt. Der Baubeginn ist für Sommer dieses Jahres vorgesehen. Ebenso wurde nach dem Stand des Glasfaserausbaus in Löchgau nachgefragt.Bürgermeister Feil teilte mit, dass die Verwaltung bezüglich des Ausbaus noch auf eine Rückmeldung von der DeutschenGiGaAccess sowie der GVG Glasfaser wartet. Des Weiteren wurde die Verwaltung gebeten, den Pflanzrückschnitt auf dem Gehweg in der Mauerstraße zu entfernen. Haupt- und Ordnungsamtsleiterin Wytrych teilte mit, dass der Bewuchs von einem Privatgrundstück stammt. Der Grundstückseigentümer wurde bereits schriftlich aufgefordert, den Pflanzrückschnitt zu entfernen.

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