Sie sind hier:: Startseite / Rathaus / Aktuelles / Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl am 23.02.2025

Plenarsaal des Deutschen Bundestages

Jede Stimme zählt!

Liebe Löchgauerinnen,
liebe Löchgauer,

am 23. Februar findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Die Wahlbenachrichtigungen wurden kürzlich an alle Wahlberechtigten per Post zugesandt.

Ein Datum, an dem über die künftige Sitzverteilung im Bundestag entschieden wird. Damit liegt es in mit in Ihrer Hand, in welcher Richtung und mit welchen Mehrheiten in den kommenden vier Jahren unser Land seine Beschlüsse über unser politisches, wirtschaftliches und gesellschaftliches Zusammenleben fassen wird.

Durch den vorgezogenen Wahltermin sind die Fristen bei dieser Bundestagswahl kürzer als sonst üblich.

Freie Wahlen sind nicht nur ein demokratisches Grundrecht, sondern auch ein demokratischer Grundwert an sich. Das Wahlrecht auszuüben bedeutet mitzubestimmen, wer für Baden-Württemberg Verantwortung übernehmen soll.
Zeigen Sie demokratisches Verantwortungsbewusstsein und zeigen Sie, dass Ihnen die Entwicklung in unserem Land ein persönliches Anliegen ist.

Die Wahllokale im Rathaus, Hauptstraße 49, in der Gemeindehalle, Riedstraße 3 sowie in der Jakob-Löffler-Schule, Schulstraße 2 am Wahltag, 23. Februar 2025, von 8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht, in welchem Wahllokal Sie wählen gehen können. Abschließend meine herzliche Bitte: Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.
Nehmen Sie die Chance der Mitsprache wahr und stärken Sie dadurch unsere Demokratie!

Aber unabhängig davon, ob Sie per Briefwahl oder im Wahllokal Ihre Stimme abgeben – wichtig ist, dass Sie in jedem Fall wählen gehen!

Herzliche Grüße

Ihr Robert Feil

Vorläufiges Wahlergebnis



Hier werden Sie zum Vorläufigen Wahlergebnis für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 weitergeleitet


Wahlscheinantrag bequem per Internet - Leider ist die Frist für die Wahlscheinbeantragung per Internet abgelaufen!!!

Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax 0 71 43 / 27 09 99, E-Mail geisler@loechgau.de) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).

Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet mit nachfolgendem Link für den Wahlscheinantrag an. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post (bei externen Anschriften) oder per Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an geisler@loechgau.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Geisler Tel.Nr. 071 43 / 2709 17 oder per E-Mail: geisler@loechgau.de.
Bitte die farblich markierten Passagen mit Ihren Gemeinde-Daten ersetzen

LEIDER IST DIE FRIST ZUR BEANTRAGUNG AM 20.02.2025 UM 15 UHR ABGELAUFEN! 
DIE BRIEFWAHLUNTERLAGEN KÖNNEN NUR NOCH PERSÖNLICH IM RATHAUS BIS FREITAG, 21.02.2025, 15 UHR BEANTRAGT WERDEN.

LINK ZUR BEANTRAUNG DER BRIEFWAHL


    

Erklärfilm "Alles, was Du wissen musst!"

Ein neues Video der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) erklärt kurz und bündig, was man dazu wissen muss: Wer darf überhaupt wählen? Wie kann man die Briefwahl beantragen? Warum gibt es eine Erst- und eine Zweitstimme?

Hier geht es zum Erklärfilm "Alles, was Du wissen musst!"


Ausführliche Informationen rund um die Wahl am 23. Februar 2025 bietet das LpB-Wahlportal www.bundestagswahl-bw.de. Übersichtlich aufgebaut und laufend aktualisiert findet sich hier viel Wissenswertes zum Wahlrecht und Wahlsystem, zu aktuellen Umfragen, zu den Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten. Das Portal enthält auch die Wahlprogramme von Parteien in zusammengefasster Form. Die Angebote der LpB zur Wahl werden auf diesen Seiten eingestellt, sobald sie verfügbar sind.
 

Wahlbekanntmachungen zur Bundestagswahl 2025

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025


Link zur o.g. Bekanntmachung (2,049 MiB)

Wahlbekanntmachung Anlage 27 (zu § 48 Absatz 1 BWO)

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über die Wahlbezirkseinteilung und Stimmabgabe der Wahlberechtigten


Link zur o.g. Bekanntmachung (2,078 MiB)

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden unter Tel. 0761/36122 an.  

  |