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Bebauungsplan „Lüssen-West – 2. Änderung“

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Löchgau hat am 30.01.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Lüssen West – 2. Änderung“ als Bebauungsplan aufzustellen und das Bebauungsplanverfahren einzuleiten. In der gleichen Sitzung wurde außerdem der Entwurf des Bebauungsplans „Lüssen West – 2. Änderung“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 3559, 6801 bis 6818, 6818/1, 6818/2, 6818/3, 6818/4, 6818/5, 6818/6, 6819 sowie Teilbereiche des Flurstückes 3566.
 Im Einzelnen gilt der Lageplan des Büro KMB aus Ludwigsburg. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: 

Planbereich

Der Bebauungsplan „Lüssen-West“ sah südlich der Mathilde-Planck-Straße, neben der Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser, auch die Entstehung von Kettenhäusern vor. Aufgrund der sich herausstellenden geringen Nachfrage nach dieser Bauform, sollen auf den Grundstücken der vorgesehenen Kettenhausbebauung nun zwei weitere Mehrfamilienhäuser entstehen. Um die entsprechende baurechtliche Grundlage hierfür zu schaffen, ist die Änderung des bestehenden Baurechts erforderlich. 
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Weiterhin wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.Der Bebauungsplanentwurf vom 09.01.2025 kann in der Zeit vom

07.02.2025 bis einschließlich 10.03.2025nachfolgend abgerufen werden.Ebenfalls können die Unterlagen während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Löchgau, Hauptstraße 49, 74369 Löchgau, Zimmer 10 eingesehen werden. Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail bei der Gemeindeverwaltung Löchgau, Frau Streicher, Hauptstraße 49, 74369 Löchgau, Zimmer 10, E-Mail: streicher@loechgau.de vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 
 Löchgau, 06.02.2025 gez. Robert FeilBürgermeister

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(Erstellt am 04. Februar 2025)
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