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Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen

 

Hier können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit dieser kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.

Onlineantrag und Formulare

  • Leasingbriefauskunft

    Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Vorab müssen Sie die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragt haben.

Verfahrensablauf

Bei der Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen übermittelt der Kredit- oder Leasinggeber normalerweise die Zulassungsbescheinigung Teil II direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde kann eine Fahrzeugzulassung oder - ummeldung erfolgen.

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Kosten

Kostenlos

Hinweise

 
Bei einer Adressänderung innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks oder bei einer Abmeldung eines Fahrzeugs benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht von Ihrem Kredit- oder Leasinggeber.

Freigabevermerk

13.08.2024 Landratsamt Ludwigsburg

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